Landesjagdgesetz
Verbände rügen schlechte Durchführungsverordnung
Das neue Landesjagdgesetz tritt am 1. April 2015 in Kraft. Jäger wie Landwirte kritisieren die künftigen Einschränkungen bei der Jagd und praxisferne Regelungen in der Durchführungsverordnung (DVO). Der Landesjagdverband (LJV) kritisiert unter anderem Jagdzeiten und Schalenmodelle, verschärfte Regelungen bei Wildfütterung und Kirrung, verkürzte Jagdzeiten von Rabenvögeln, das Verbot von Fallen sowie die Einschränkungen bei der Fuchsjagd. Vor allem bei der Einschränkung der Kirrung beim Schwarzwild befürchtet der Landesbauernverband (LBV) eine weitere Zunahme der Wildschweinpopulation und schlussendlich eine Zunahme von Wildschäden.
„Das Landesjagd- und Wildtiermanagementgesetz ist ein Kompromissgesetz. Wir haben viele Kröten schlucken müssen, aber insgesamt bringt es wichtige Fortschritte beispielsweise durch die winterliche Wildruhe, die bessere Beachtung der Wildtierökologie und die Stärkung des Tierschutzes. Und das ist gut so", sagt Andre Baumann, Vorsitzender des NABU Baden-Württemberg.
Bauernverband kritisiert Wildschadensregelung und weitere Eingriffe ins Eigentum
Der LBV sieht in der Durchführungsverordnung (DVO) eine Entwertung der Jagdreviere und stellt sich gegen die Abschaffung bewährter Instrumente wie beispielsweise das Vorverfahren in Wildschadensersatzsachen. Das Landesjagdgesetz greift massiv in das Eigentumsrecht ein, erklärte der LBV bereits im Oktober 2014 in einer Pressemitteilung.
Der Landesbauernverband zweifelt die Gesetzgebungskompetenz des Landes für die Regelung des Wildschadensersatzes beim Mais an. Zudem provoziere die Landesregierung durch die eingeschränkte Schwarzwildbejagung einen Anstieg von Wildschäden in der Landwirtschaft. Aufgrund zahlreicher Eingriffe in das grundrechtlich geschützte Eigentumsrecht und die Abschaffung bewährter Instrumente wie beispielsweise das Vorverfahren in Wildschadensersatzsachen zur Vermeidung langwieriger Rechtstreitigkeiten, lehnt der LBV das neue Jagdgesetz ab.
NABU gegen Landesjagdverband
Der NABU greift den Landesjagdverband Baden-Württemberg scharf an, weil er naturschutzfeindliche Regelungen in die DVO gedrückt habe. „Ich kann nicht verstehen, dass der Landesjagdverband etwa dafür demonstriert, Krick- und Tafelenten schießen zu dürfen“, sagt Baumann. Für den NABU-Chef ist es „unerträglich“, dass besonders geschützte und bei uns in Baden-Württemberg vom Aussterben bedrohte, beziehungsweise stark gefährdete Vogelarten geschossen werden sollen. „Es macht mich fassungslos, dass seltene Arten mit viel Mühe und Geld geschützt und gleichzeitig zum Abschuss freigegeben werden.
Autor: Amstutz, LBV