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Tiergesundheit

Baden-Württemberg ist BHV1-freie Region


Baden-Württemberg hat von der EU-Kommision den Status BHV1-freie Region erhalten - Was ist zu beachten?

Ab sofort entfallen Auflagen beim Handel mit Rindern aus Baden-Württemberg in andere BHV1-freie Regionen wie beispielsweise nach Bayern, Quarantänisierung und BHV1-Untersuchungen sind nicht mehr erforderlich. Kälber und Rinder können nun leichter in Länder und Staaten verkauft werden, die bereits den Status als BHV1-freie Region besitzen.


EU-Kommission erkennt Baden-Württemberg als BHV1-freie Region an

„Der Beschluss der EU-Kommission steht für die Verbesserung der Tiergesundheit in Baden-Württemberg. Die Anerkennung des Landes als BHV1-freie Region bringt unseren Landwirtinnen und Landwirten nun große Erleichterungen im Handel mit Rindern. Die Landesregierung bedankt sich bei allen Akteuren, insbesondere den betroffenen Rinderhaltern, den Wirtschaftspartnern und der Veterinär- und Landwirtschaftsverwaltung für ihr Engagement sowie für die großzügige finanzielle und personelle Unterstützung der erforderlichen Maßnahmen durch die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg. Sie haben ganz entscheidend zu diesem wichtigen Erfolg beigetragen, von dem alle Rinderhalter wie auch der Viehhandel im Land profitieren“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde am Freitag (16. Oktober) in Stuttgart.

Betroffenen Betriebe alle saniert
Wie von der Landesregierung geplant, konnte die Entfernung der letzten BHV1-Altreagenten in Baden-Württemberg rechtzeitig zum 31. März 2015 abgeschlossen werden. Über den Viehhandel zwischen Bayern bzw. Österreich und Baden-Württemberg war der Seuchenerreger jedoch danach aus Österreich über Bayern neu in Rinderbestände in Oberschwaben eingeschleppt worden. Die betroffenen Betriebe konnten zwischenzeitlich erfolgreich saniert werden.

Schutzmaßnahmen im Land - Was ist zu beachten?
Auch künftig gelten die zum 1. April 2015 erlassenen Bestimmungen, um die erneute Einschleppung der Tierseuche nach Baden-Württemberg zu verhindern. So dürfen Rinder in einen baden-württembergischen Rinderbetrieb nur noch eingestallt werden, wenn sie nachweislich frei von der Rinderseuche und in der Regel nicht geimpft sind. Tierhalter und Viehhandel müssen bestimmten Dokumentationspflichten nachkommen und Bescheinigungen mindestens fünf Jahre aufbewahren.

>> Artikel zu: BHV-1 Was ist zu beachten <<


Hintergrundinformationen

BHV1 steht für Bovines Herpesvirus Typ 1. Das Bovine Herpesvirus ist bei Rindern weltweit verbreitet. Es ist für Menschen völlig ungefährlich. Infektionen verlaufen bei Rindern häufig ohne deutliche Krankheitsanzeichen. Eine Infektion hält sich jedoch, ebenso wie Herpesvirusinfektionen beim Menschen, lebenslang in den Wirtstieren. Diese Tiere erscheinen gesund, können jedoch in Stresssituationen, wie z.B. während der Geburt, das Virus ausscheiden und so BHV1-freie Rinder infizieren. Eine Infektion kann auch mit hohem Fieber einhergehen, zu Leistungseinbußen wie beispielsweise Milchrückgang der Milchkühe oder gar zu Fehlgeburten und Todesfällen bei Rindern führen. Bei erkrankten Tieren kann das Virus Entzündungen des Nasen-Rachenraumes, der Luftröhre und Lunge sowie der Lidbindehäute (auch Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (IBR) genannt) verursachen.

Die systematische Bekämpfung der BHV1-Infektion im Land begann ab dem Jahr 1987 zunächst mit einem freiwilligen Bekämpfungsprogramm der rinderhaltenden Betriebe. Im Jahr 1997 fand bundesweit der Einstieg in die staatliche Bekämpfung statt. Dabei erfolgte eine enge Abstimmung mit den Bauern-, Tierzucht- und Tierhaltungsverbänden sowie dem Viehhandel und den Tierseuchenkassen.



Autor: Amstutz, LBV



 

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