Herdenschutz
Wolfssichtung bei Forbach im Kreis Rastatt
Über den gegenwärtigen Aufenthaltsort des Wolfs ist nichts bekannt. Die Fachbehörden empfehlen geeignete Schutzmaßnahmen vorzunehmen. Da von dem Tier kein genetisches Material vorliegt, lässt sich keine Aussage darüber treffen, ob es sich um den im Nordschwarzwald residenten Einzelwolf GW852m handelt.
Bei Sichtungen mit eigenen Hunden sollten diese – wie in allen Wolfsregionen – an die Leine genommen werden. Ebenfalls sollten Wölfe nicht angelockt geschweige denn angefüttert werden.
Die FVA hat die örtlichen Wildtierbeauftragten über den Sachverhalt informiert und um vermehrte Aufmerksamkeit bezüglich weiterer Beobachtungen gebeten.
Sofern Nutztierrisse auftreten, können bei noch unzureichendem Schutz kurzfristig über die FVA die vom Umweltministerium bereitgestellten Notfall-Zaunsets bzw. Flatterband mit Stangen für 1,2 m Höhe ausgeliehen werden (Tel.: 0761/4018-274).
Bitte informieren Sie Ihre Verbandsmitglieder darüber, dass Beobachtungen mit Verdacht auf Wolf oder Risse umgehend der FVA (0761/4018-274) gemeldet werden sollten.
Weiteres zu den Schutzmaßnahmen finden Sie HIER und unter www.lbv-bw.de/Wolf
Autor: Amstutz, LBV / UM