Herdenschutz
Verdacht auf Wolfsriss? Was ist zu tun
Alle Informationen zum Wolf unter www.lbv-bw.de/Wolf
Der Wolf ist in Baden-Württemberg zurückgekehrt. Seitdem hat es über 50 bestätigte Wolfsrisse an Nutz- und Wildtieren gegeben. Was ist zu tun, wenn Tierhalter gerissene Nutztiere auffinden?
Riss an Nutz- oder Wildtieren - eigene Dokumentation wichtig
- Machen Sie Fotos des gerissenen Tieres
- Dokumentieren Sie den genauen Fundort, Datum und Uhrzeit
- Dokumentieren Sie den Zustand der Schutzmaßnahmen bzw. Ihres Zauns
- Informieren Sie gegebenenfalls Ihren Kreisbauernverband über den Fund
- Informieren Sie die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Freiburg (FVA)
- Bei einem Schwarzwildfund bitte zusätzlich das örtlich zuständige Veterinäramt informieren (wegen möglichem Verdacht auf Afrikanische Schweinepest)
Achtung: Beobachtungen mit Verdacht auf Wolf oder Risse umgehend melden!
Zuständige Behörde bei Verdachtsfällen von Wolfsrissen ist die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Freiburg (FVA). Betroffene Tierhalter sollten sich umgehen dort melden.
Kontakt:
Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg
Abteilung Waldnaturschutz Arbeitsbereich Wildtierökologie
Anrufbeantworter der FVA – wird alle 24 Stunden abgehört:
Tel.: 0761/4018-274
Mobil: 0173-604 1117
E-mail: wildtiermonitoring.fva-bw@forst.bwl.de
Nutztiere schützen und Notfall-Zaunsets anfordern - zögern Sie nicht dort anzurufen!
Über die FVA können vom Umweltministerium bereitgestellte Notfall-Zaunsets
ausgeliehen werden (Tel.: 0761/4018-274). Beobachtungen mit Verdacht auf Wolf oder Risse sollen umgehend der FVA gemeldet werden. Für eine Inanspruchnahme des Ausgleichsfonds Wolf muss unverzüglich die Begutachtung des angegriffenen Tieres durch die FVA erfolgen.
Seit dem 1. Juni 2019 ist die Übergangsfrist in Förderkulisse Wolfsprävention ausgelaufen. Es gelten nun die Vorgaben der aktuellen Reichtlinbe: Informationen zu den aktuellen Richtlinien
Schutz vor Wölfen: Hinweise für Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter
Autor: Amstutz, LBV