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Wolf in Baden-Württemberg

Wolfsgebiet wird offiziell ausgewiesen


Die jüngst Wolfsattacke auf eine Schafherde in Bad Wildbad Ende April, bei der 44 Tiere getötet wurden, ist vom selben Tier verübt worden, das bereits mehrmals in der Region um Bad Wildbad nachgewiesen werden konnte. Damit wird die Region zum Wolfsgebiet und Tierhalter haben erhöte Anforderungen um eine Entschädigung zu erhalten.


„Nachdem dieser Wolf jetzt über fast ein halbes Jahr die Region offenbar nicht verlassen hat, müssen wir davon ausgehen, dass er hier sesshaft geworden ist“, so Umweltminister Franz Untersteller.

Daraus folge, dass in Kürze um die bekannten Rissstellen des Wolfes herum ein Gebiet mit einem Durchmesser von rund 60 Kilometern ausgewiesen werde, in dem erhöhte Anforderungen für den Herdenschutz gelten. Deren fachgerechte Erfüllung ist dann Voraussetzung, um bei einem Wolfsangriff Entschädigungszahlungen für gerissene Nutztiere zu erhalten.

Mehr zum Wolf in Baden-Württemberg lesen Sie hier

„Während bislang galt, dass wir entschädigen ohne Bedingungen an den Her-denschutz zu stellen, knüpfen wir Entschädigungszahlungen künftig an einen ausreichenden Herdenschutzzaun. Das ist für alle eine Umstellung, und es ist sicher auch mit Mühen und Aufwand verbunden“, sagte Untersteller.

Eine Ausnahme von den strengen Schutzvorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes zuzulassen und den Wolf im Nordschwarzwald zu töten, sei aber auch nach dem tragischen Vorfall in Bad Wildbad keine Alternative, betonte der Minister. „Erst wenn es einem Wolf gelänge, wiederholt ausreichend gesicherte Herden anzugreifen, oder wenn er für Menschen gefährlich zu werden droht, könnte die Ausnahmeregel vom Tötungsverbot im Bundesnaturschutzgesetz greifen.“

Das Land werde die Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter massiv unterstützen, damit sie mit der neuen und schwierigen Situation eines sesshaften
Wolfs fertig werden, kündigte der Minister an. Am wichtigsten sei, dass die Re-gion zugleich auch zum Fördergebiet für Herdenschutzmaßnahmen werde. „Das heißt, dass die vorgeschriebenen Elektrozäune, das nötige Weidezaungerät, sowie Litzen und Erdungsstäbe zum größten Teil erstattungsfähig sind. 90 Prozent der Kosten übernimmt das Land.“

Bereits vor einigen Tagen hatte das Umweltministerium bekannt gegeben, dass die Mindesthöhe für die Schutzzäune 90 Zentimeter betragen muss. Damit be-wegt sich Baden-Württemberg am unteren Ende der offiziellen Empfehlung, die 90 bis 120 Zentimeter vorgibt. Die Umzäunung muss überdies lückenlos und untergrabungssicher installiert sein. Um die Herdenschutzanforderungen zu erfüllen, haben die Nutztierhalterinnen und -halter sechs Monate Zeit, nachdem das Gebiet ausgewiesen wurde.

Die Herdenschutzanforderungen, präzisierte der Minister, gelten im Übrigen nur für Schafe, Ziegen und zu Nutzzwecken gehaltenem Gehegewild. Sie gelten nicht für Rinder und Pferde: „Übergriffe auf Rinder und Pferde sind so selten, dass der Aufwand, sie zu umzäunen, in keinem Verhältnis zum Risiko steht. Das zeigen Erfahrungen zum Beispiel aus Niedersachsen und Sachsen-Anhalt“, sagte Untersteller. Auch die Entschädigungszahlungen für getötete Rinder und Pferde nach einer Wolfsattacke seien deshalb weiterhin nicht an erhöhte Schutzanforderungen geknüpft.
 



Autor: Umweltministerium Baden-Württemberg/ Silvia Rueß



 

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