Wolf in Baden-Württemberg
Wolf im Kreis Calw gesichtet
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft bestätigt ferner, dass auf zwei Bildern, die am 03.07.2018 aus einer Wildkamera der FVA ausgelesen wurden, ein Wolf abgebildet ist. Die FVA klassifiziert beide Fotofallenbilder nach Rücksprache mit dem Dokumentations- und Beratungszentrum des Bundes zum Wolf (DBBW) als eindeutigen Nachweis. Die Bilder wurden8. und 22. Juni 2018 jeweils in der Gemeinde Forbach aufgenommen.
Zudem besteht inzwischen Klarheit darüber, dass die in der Gemeinde Gernsbach am 22.03.2018 tot aufgefundene, besenderte Rothirschkuh von dem Wolf GW852m gerissen wurde. Dies ergab die vom Senckenberg-Institut im Auftrag des Umweltministeriums durchgeführte genetische Analyse von Proben, die am Senderhalsband der Hirschkuh genommen wurden.
Über den gegenwärtigen Aufenthaltsort des Wolfs ist nichts bekannt.
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Es wird empfohlen, geeignete Schutzmaßnahmen (Mindestschutz, vgl. „Hinweise für Nutztierhalter“ (s.u.)) vorzunehmen. Da von den fotografierten bzw. gefilmten Tieren kein genetisches Material vorliegt, lässt sich keine Aussage darüber treffen, ob es sich dabei um den im Nordschwarzwald residenten Einzelwolf GW852m handelt.
Bei Sichtungen mit eigenen Hunden sollten diese – wie in allen Wolfsregionen – an die Leine genommen werden. Ebenfalls sollten Wölfe nicht angelockt geschweige denn angefüttert werden.
Die FVA hat die örtlichen Wildtierbeauftragten über den Sachverhalt informiert und um vermehrte Aufmerksamkeit bezüglich weiterer Beobachtungen gebeten.
Sofern Nutztierrisse auftreten, können bei noch unzureichendem Schutz kurzfristig über die FVA die vom Umweltministerium bereitgestellten Notfall-Zaunsets oder Flatterband mit Stangen für 1,20 Meter Höhe ausgeliehen werden (Tel.: 0761/4018-274).
Bitte informieren Sie Ihre Verbandsmitglieder darüber, dass Beobachtungen mit Verdacht auf Wolf oder Risse umgehend der FVA (0761/4018-274) gemeldet werden sollten.
Autor: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft