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Wolfsriss

Keine Entschädigung, da Herde unzureichend geschützt


Schafsrisse in Bad Wildbad vom 24. Januar 2020

Beim jüngsten Tierangriff auf eine Schafherde in Bad Wildbad war der notwendige Grundschutz gegen Wolfsattacken nicht gegeben. Zu diesem Ergebnis kommen die Fachleute der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg nach der Untersuchung des Vorfalls. Erweist sich der Wolf als Verursacher, bekommt der Schafhalter deswegen keine Entschädigung.



Sollte ein Wolf die am vergangenen Freitag gefundenen sieben Schafe gerissen haben, erhält der Nutztierhalter somit keine Entschädigung aus dem Ausgleichsfonds Wolf.
Möglich ist aber nach wie vor auch, dass ein Hund für den Angriff verantwortlich war.

Nutztierhalterinnen und -halter sind aufgefordert, in der so genannten „Förderkulisse Wolfsprävention“ im Nordschwarzwald ihre Herden mit einem sachgemäß errichteten Elektrozaun zu schützen. Bad Wildbad liegt in der „Förderkulisse Wolfsprävention“. In dieser Region bezuschusst das Land die Anschaffung von Materialien für Herdenschutzmaßnahmen derzeit mit 90 Prozent der anfallenden Nettokosten.

Auf Anfrage können Tierhalterinnen und -halter eine kostenlose Herdenschutzberatung durch die FVA erhalten. Bei noch unzureichendem Herdenschutz können Nutztierhalterinnen und -halter kurzfristig über die FVA die vom Umweltministerium bereitgestellten Notfall-Zaunsets beziehungsweise Flatterband mit Stangen für 1,20 Meter Höhe ausleihen.

Verdacht auf Wolfriss? Was ist zu tun

Ergänzende Informationen:

 



Autor: UM / Amstutz, LBV


 

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