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Baden-Württemberg

Vertragsnaturschutz legt zu


Eine gute Nachricht nicht nur für den Naturschutz in Baden-Württemberg: Die Flächen im Vertragsnaturschutz haben seit Beginn der Legislaturperiode im Mai 2011 um rund 25 Prozent zugenommen. „Wertvoller, vertraglich vereinbarter Naturschutz findet nun auf etwa 34.000 Hektar Grünland- und Ackerflächen im Land statt. Damit liegt Baden-Württemberg im Bundesvergleich mit an der Spitze“, sagte Naturschutzminister Alexander Bonde am Sonntag (9. August) in Stuttgart.


Vertragsnaturschutz bedeutet, dass sich insbesondere Landwirte und Schäfer, aber auch Vereine und Privatpersonen vertraglich verpflichten, für fünf Jahre freiwillige Naturschutzleistungen zu übernehmen. Dazu zählen beispielsweise die extensive Nutzung von Äckern oder Wiesen oder die extensive Beweidung mit Schafen, Rindern oder Ziegen. Das Land fördert solche Maßnahmen aus Landes- und EU-Mitteln im neu aufgelegten Förderprogramm Landschaftspflegerichtlinie (LPR).

Deutliche Flächenzuwächse - Schwäbische Alb und Schwarzwald profitieren
Seit Beginn der Legislaturperiode konnten im Vertragsnaturschutz deutliche Zuwächse beim Umfang der Vertragsflächen verzeichnet werden. Von 2011 bis 2015 kamen rund 6500 Hektar neue Vertragsnaturschutzflächen hinzu. „Das ist ein erfreulicher Zuwachs, der die hohe Akzeptanz des Vertragsnaturschutzes deutlich macht“, betonte der Minister. Zuwächse gab es insbesondere bei den Beweidungsverträgen für Wacholderheiden und Kalkmagerrasen der Schwäbischen Alb sowie bei den artenreichen Allmendweiden im Schwarzwald. Es handelt sich dabei größtenteils um Flächen im europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000. „Diese Lebensräume sind durchweg auch für Naherholung und Tourismus attraktiv. Hier haben wir eine richtige Win-win-Situation für Landwirtschaft und Schäferei, für Naturschutz und Tourismus“, unterstrich der Minister.

Vertragsnaturschutz 2015 mit deutlich höheren Fördersätzen gestartet
Besonders attraktiv für Landwirte und Schäfer sind die mit der Neuauflage des Vertragsnaturschutzes ab 2015 deutlich erhöhten Fördersätze. So können zum Beispiel Schäferinnen und Schäfer für die Beweidung von Wacholderheiden bei mehr als zwei Weidegängen jetzt 550 Euro je Hektar und Jahr erhalten (früher 320 Euro). Wenn sie ausreichend Ziegen mitführen, wird der Förderbetrag noch einmal zusätzlich um 150 Euro aufgestockt. „Mit diesen Mitteln können wir die Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte und insbesondere der Schäferinnen und Schäfer für den Naturschutz und den Erhalt unserer Kulturlandschaften nun angemessen honorieren“, so Bonde weiter. Der Vertragsnaturschutz sei ein wichtiges Standbein der Wanderschäfer sowie ein wertvoller Beitrag zu Pflege und Erhalt der Wacholderheiden mit ihrer Vielfalt an Pflanzenarten wie Thymian, Enzian und Silberdisteln wie auch einer vielfältigen Insektenwelt mit unterschiedlichen Arten von Heuschrecken und Schmetterlingen, wie Bläulingen, Scheckenfaltern und Widderchen.

„Der Vertragsnaturschutz innerhalb der Landschaftspflegerichtlinie ist unser zentrales Instrument, um gemeinsam mit Landwirtinnen und Landwirten sowie Schäferinnen und Schäfern die Artenvielfalt auf Wiesen, Weiden und Äckern zu sichern. Damit erfüllen wir nicht nur das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 mit Leben, sondern erhalten auch unsere vielfältigen Kulturlandschaften“, so der Minister.

Landschaftserhaltungsverbände sind Ansprechpartner und Vermittler
Eine zentrale Rolle als Ansprechpartner und Vermittler übernehmen die 30 inzwischen im Land bestehenden Landschaftserhaltungsverbände. „Es hat sich als richtige Entscheidung erwiesen, von Landesseite aus die Landschaftserhaltungsverbände stärker als früher zu fördern. So bringen wir den Naturschutz noch stärker in die Fläche. Der neu aufgelegte Vertragsnaturschutz und die Landschaftspflegerichtlinie sind ein Erfolgsmodell“, so Bonde abschließend.



Autor: Ministerium Ländlicher Raum



 

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