Milch
Superabgabe hat Aktenzeichen
Im letzten Jahr ist die Milchquote ausgelaufen. Die sogenannte Superabgabe musste von zahlreichen Landwirten, die von der Überlieferung betroffenen waren, abgeführt werden. Für die Erhebung im Jahr 2014/15 gibt es zahlreiche Rechtsverfahren.
Der Bundesfinanzhof (BFH) wird in den kommenden Monaten über die Revision in dem Verfahren gegen die Erhebung der Superabgabe des Jahres 2014/2015 entscheiden. Das Finanzgericht Hamburg hatte im Herbst die Klage eines Milchbauern gegen die Erhebung der Superabgabe zurückgewiesen. Der Milchbauer hat Revision beim BFH eingelegt. Dieser hat nunmehr das Aktenzeichen des Revisionsverfahrens bekannt gegeben hat (VII R 31/16).
Damit können sich von der Superabgabe betroffene Milchbauern jetzt in eigenen Verfahren auf den anhängigen BFH-Prozess berufen und somit das Ruhen des eigenen Verfahren erreichen, weil nunmehr die Voraussetzungen einer „Zwangsruhe“ vorliegen. Dadurch könnten in vielen Fällen Kosten für Rechtsstreitigkeiten verringert werden, auch wenn der Ausgang des genannten Musterverfahrens offen ist.
Autor: Horst Wenk, LBV