Schweinefleisch
WTO-Urteil mit Signalwirkung
Die Welthandelsorganisation WTO hat der Europäischen Union im Streit um das russische Einfuhrverbot für lebende Schweine, frisches Schweinefleisch und andere Schweinefleischprodukte aus der EU Recht gegeben. Russland hatte Anfang 2014 einen Importstopp aus der gesamten EU verhängt, weil in EU-Gebieten nahe der Grenze zu Weißrussland einige Fälle von Afrikanischer Schweinepest festgestellt worden waren. Laut den internationalen Handelsvorschriften sei dies rechtswidrig, erklärte ein WTO-Ausschuss vergangene Woche.
Das Urteil ist ein starkes Signal an Russland und alle anderen WTO-Mitglieder, dass die internationalen Vorschriften eingehalten werden müssen. Im vorliegenden Fall geht es um den Grundsatz der Regionalisierung, wonach der Handel von bestimmten, als seuchenfrei anerkannten Gebieten eines Landes möglich bleibt, auch wenn der Gesundheitszustand im übrigen Landesgebiet nicht günstig ist, und die Anforderung, eine Risikobewertung auf wissenschaftlicher Grundlage vorzunehmen.
Die EU verfügt über eine der weltweit wirksamsten Regelungen für Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit mit einer hohen Aufdeckungsrate und strengen Vorschriften für das Risikomanagement. Mit der Entscheidung vom Freitag wird bestätigt, dass die Maßnahmen Russlands gegenüber der EU wenig mit tatsächlichen Hygiene- oder Gesundheitsrisiken zu tun haben. Produkte aus der EU sind sicher, und demzufolge besteht für kein Land die Notwendigkeit, ungerechtfertigte Einfuhrbeschränkungen aufrechtzuerhalten.
Bei den meisten Waren, um die es im vorliegenden Fall geht, wird der Handel weiterhin durch ein von Russland im August 2014 aus politischen Gründen verhängtes Einfuhrverbot für Produkte der Agrar- und Ernährungswirtschaft beschränkt. Die Feststellungen des Ausschusses sind jedoch von grundlegender Bedeutung, weil sie Russland daran erinnern, dass es internationale Verpflichtungen hat und diese nicht willkürlich missachtet werden dürfen.
Autor: Europäische Union, 1995-2016, Silvia Rueß