Gemeinsamer Antrag 2016
Wichtige Änderungen 2016
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat in einer aktuellen Zusammenfassung nochmals detailliert auf wichtige durchgeführte und geplante Änderungen und Ergänzungen hingewiesen
Es haben sich mittlerweile Änderugnen gegenüber dem in der Broschüre „Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland - Ausgabe 2015“ dargestellten Sachstand ergeben haben. Im Einzelnen geht es dabei um 2016 zu berücksichtigende Änderungen zu folgenden Punkten:
- Aktiver Betriebsinhaber (mit Betriebsinhaber verbundene Unternehmen und Nachweise für aktiven Betriebsinhaber).
- Beihilfefähigkeit von Flächen, die als vorübergehende Lagerstätten für landwirtschaftliche Betriebsmittel und Produkte genutzt werden.
- Dauergrünland (neue Einstufung bei Reinsaaten von Futterleguminosen, Einstufung von Flächen mit Reinkulturen zur Grassamenvermehrung, begrünte Flächen im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen und Nutzungsänderungen von Dauergrünland in nicht landwirtschaftliche Nutzungen).
- Greening (Umstellung auf ökologischen Landbau, Ufervegetationsstreifen bei Pufferstreifen als Ökologische Vorrangflächen, Nutzung von brachliegenden Flächen und Feldrandstreifen).
- Sammelantrag (Geografisches Beihilfeantragsformular, Ökologische Vorrangflächen - Ersatz durch andere Flächen, zusätzliche Nachweispflichten für die Eigenschaft „aktiver Betriebsinhaber“).
- Höhe der Sanktionen im Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS).
- Cross-Compliance-Sanktionen
Die ausführlichen Informationen des BMEL zu diesen Punkten können in der angefügten Datei nachgelesen werden.
Autor: LBV