Nachgefragt bei Joachim Rukwied
Was in der Agrarpolitik des Landes drängt
BWagrar-Interview
mit Joachim Rukwied, Präsident des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV)
veröffentlicht in BWagrar 23/2018, Seite 10
Was drängt in der Agrarpolitik des Landes?
BWagrar: Herr Rukwied, die Agrarumweltprogramme des Landes sind für die Betriebe von großer Bedeutung. Halten Sie die Mittelausstattung für ausreichend und gesichert?
Rukwied: Allein über FAKT werden mittlerweile fast 100 Millionen Euro ausgezahlt. Das erkennen wir an. Anfang der 2000er-Jahre flossen allerdings über MEKA fast 150 Millionen Euro. Angesichts der gestiegenen Anforderungen und der gesellschaftlichen Erwartungen an die Landwirtschaft und des zunehmenden ökonomischen Drucks wäre eine stärkere Unterstützung der Betriebsleiter als Ausgleich für höhere Auflagen gerade im Umweltbereich dringend nötig.
"Angesichts der geplanten Kürzung wäre es ein Erfolg, die Mittel der zweiten Säule auf dem bisherigen Niveau halten zu können"
Im Hinblick auf den kürzlich veröffentlichten Entwurf zum zukünftigen EU-Finanzrahmen wäre es jedoch schon ein großer Erfolg, wenn wir die Mittel in der zweiten Säule auf dem bisherigen Niveau halten könnten, aus der auch die Agrarumweltprogramme bezahlt werden. Nach dem Entwurf droht bekanntlich eine Kürzung der EU-Mittel für die zweite Säule von 15 Prozent.
BWagrar: Ab 2019 steht die Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete an. Der Landesbauernverband setzt sich seit Langem dafür ein, dass sich die neue Bewertungsmethode nicht zu negativ auf die Betriebe im Land auswirkt. Wie beurteilen Sie das Ergebnis?
Rukwied: In Baden-Württemberg verlieren wir fast 40 Prozent der benachteiligten Gebiete. Dies trifft die betroffenen Betriebe massiv. Die EU gab jedoch die grundsätzlichen Parameter vor, nach denen die Abgrenzung zu erfolgen hatte. Insofern blieb dem Ministerium wenig bis kein Spielraum, die Abgrenzung anders vorzunehmen.
"Die Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete trifft die betroffenen Betriebe massiv"
In einem weiteren Schritt gilt es jetzt zu versuchen, möglichst viele Gebiete auszuweisen, die aus anderen Gründen als benachteiligt anzusehen sind. Das ist das Einzige, was jetzt noch geht. Aber auch diese Gründe müssen auf mindestens 60 Prozent der Gemarkung zutreffen.
BWagrar: Die umweltfreundliche Ausbringung von Gülle macht hohe Investitionen notwendig. Reicht die Förderung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) aus? Sollte auch über das FAKT-Programm gefördert werden?
Rukwied: Die Inanspruchnahme der Förderung im AFP ist für viele Betriebe aufgrund der Förderbedingungen nicht möglich, beispielsweise wegen der Ansprüche an die Wirtschaftlichkeit. Zudem läuft diese Förderung bislang nur bis zum 31. Dezember 2019.
"Die zusätzliche Förderung der emissionsarmen Wirtschaftsdüngerausbringung halte ich für notwendig"
Die zusätzliche Förderung der emissionsarmen Wirtschaftsdüngerausbringung je Hektar Standardgüllefläche halte ich daher für notwendig, so wie wir sie früher im Programm MEKA III hatten.
BWagrar: Reicht das Sonderprogramm zum Ausbau der Breitbandverkabelung zur Stärkung der Ländlichen Räume?
Rukwied: Die Breitbandverkabelung allein reicht sicher nicht. Sie ist aber eine wichtige Maßnahme, damit das Land gegenüber den Ballungsräumen nicht abgehängt wird.
"Der Ländliche Raum ist gleichberechtigt mit 5-G-Mobilfunk zu versorgen, damit keine neue digitale Lücke entsteht"
Bislang lässt die Erschließung mit schnellem Internet und flächendeckendem Mobilfunk im Ländlichen Raum zu wünschen übrig. Die Landwirtschaft ist jedoch infolge der Digitalisierung darauf angewiesen. Dadurch können wir ressourcenschonender wirtschaften und das Tierwohl weiter verbessern.
Der Ländliche Raum ist gleichberechtigt mit 5-G-Mobilfunk zu versorgen, damit
keine neue digitale Lücke entsteht. Das ist für die nahe Zukunft von Anfang an sicherzustellen.
BWagrar: Der Wolf breitet sich im Südwesten aus, der Biber richtet zunehmenden Schaden an. Wie beurteilen Sie die Situation und wie stehen Sie zur Aufnahme dieser Wildtiere in das Jagdrecht?
Rukwied: Die Koexistenz zwischen Wolf und Weidetierhaltung, aber ebenso auch von Mensch und Biber ist in Deutschland ohne Regulierung dieser Tiere nicht möglich. Das ist für mich eine Tatsache.
"Ein Bestandsmanagement, welches auch die letale Entnahme ermöglicht, ist zwingend erforderlich"
Die Aufnahme ins Jagdrecht wird von uns begrüßt. Allerdings würde dies derzeit nichts an dem Schutzstatus dieser Tiere mit ganzjähriger Schonzeit ändern. Daher fordern wir von der EU die schnellstmögliche Überprüfung der Schutzregelungen.
Der sogenannte „gute Erhaltungszustand“ bei Wolf und Biber ist erreicht. Ein Bestandsmanagement, welches auch die letale Entnahme ermöglicht, ist zwingend erforderlich.
BWagrar: Angesichts zunehmender Volatilität auf den Märkten und im Ertrag infolge steigender Wetterextreme gewinnt das Risikomanagement an Bedeutung. Wie können die Prämien für die Mehrgefahrenversicherung bezahlbar gemacht werden? Hält der Bauernverband an seiner Forderung nach einer
steuerfreien Risikoausgleichsrücklage fest?
Rukwied: Die Wetter-, Klima- und Marktrisiken haben in den vergangenen Jahren zugenommen. Das ist unbestritten.
"Die Stärkung der Risikoeigenvorsorge der landwirtschaftlichen Betriebe halte ich für unabdingbar"
- Die Stärkung der Risikoeigenvorsorge der landwirtschaftlichen Betriebe halte ich für unabdingbar. Neue oder weiterentwickelte Instrumente des Risikomanagements sollten aber grundsätzlich freiwillig sein.
- Die Mehrgefahrenversicherung insbesondere bei Sonderkulturen bezahlbar zu halten, ist zunächst Aufgabe von Bund und Ländern.
- Die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage für alle landwirtschaftlichen Betriebe und Rechtsformen hat für den Bauernverband nach wie vor hohe politische Priorität.
Autor: Heiner Krehl