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Bundesrat

Verschärfungen in der Mastputen- und Legehennenhaltung beschlossen


Der Bundesrat hat am Freitag Verschärfungen in der Haltung von Mastputen und Legehennen beschlossen.

Der Bundesrat setzt sich für spezifische Mindestanforderungen bei der Mastputenhaltung ein. Mit seinem Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung möchte er Regelungen zu einer verhaltensgerechten Unterbringung und Pflege auf den Weg bringen - so sind unter anderem detaillierte Vorschriften zu Rückzugsmöglichkeiten, Luftzirkulation und zur Fütterung vorgesehen.


Der Bundesrat hat am 6. November 2015 Änderungen bei Puten- und Legehennenhaltung beschlossen.

Für die Haltung von Mastputen gelten derzeit die Vorschriften des Tierschutzgesetzes und die allgemeinen Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - spezifische Vorschriften für die Putenhaltung existieren bislang nicht.

Bundesrat beschließt Verordnungsentwurf zur tiergerechten Haltung von Legehennen

Die Länder schlagen eine bundesweite Regelung vor, um die Haltung von Legehennen in Kleingruppen zu befristen. Sie soll nur noch bis Ende 2025 zulässig sein, in Härtefällen bis Ende 2028. Im Vergleich zur Freiland- und Bodenhaltung habe die Kleingruppenhaltung nur noch eine geringe Bedeutung, heißt es zur Begründung des Verordnungsentwurfs.

Schmidt: „Deutschland ist Vorreiter bei der tiergerechten Haltung von Legehennen”

Auf Initiative von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatten sich Bund und Länder im Rahmen eines Staatssekretärsausschusses über das Auslaufen der Kleingruppenhaltung von Legehennen in ausgestalteten Käfigen geeinigt. Heute hat der Bundesrat die zwischen Bund und Ländern abgestimmte Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung beschlossen.

Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt: „Wir sind in Deutschland Vorreiter bei der tiergerechten Haltung von Legehennen. Bereits 2010 hatten wir - zwei Jahre früher als nach EU-Recht vorgeschrieben - die Haltung in konventionellen Batterie-Käfigen verboten. und die über das EU-Recht hinausgehende Kleingruppenhaltung von Legehennen eingeführt. Jetzt machen wir den letzten Schritt zum Ausstieg aus der Käfighaltung: Ab 2025 wird es auch keine Kleingruppenhaltung von Legehennen mehr geben. Nur für einzelne Härtefälle kann die Frist bis 2028 verlängert werden. Ich freue mich, dass die Einigung mit den Länderkollegen heute vom Bundesrat bestätigt wurde. Damit sorgen wir nicht nur für mehr Tierwohl, sondern auch für Rechtssicherheit in der Legehennenhaltung.“

Die Vorlage wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird.



Autor: Amstutz, LBV



 

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