EU-Hilfspaket Milch
Verdopplung der EU-Mittel gilt als sicher
Die 58 Millionen Euro für die flexible Anwendung des Hilfsprogramms können um den gleichen Betrag aus nationalen Mittel aufgestockt werden, sodass für Deutschland insgesamt maximal rund 116 Millionen Euro zusätzlich bereit stehen würden. Nach Aussagen von Minister Schmidt gilt diese Verdopplung der EU-Mittel als sicher.
Beim EU-Agrarministerrat am 18. Juli 2016 hat die EU-Kommission ein Hilfspaket in Höhe von 500 Millionen Euro vorgestellt (BWagrar 29/2016, S. 13). Derzeit werden die Details in den delegierten Rechtsakten von der EU-Kommission bearbeitet. Am 25. August 2016 sollen die Rechtsakte im EU-Verwaltungsausschuss mit nationalen Experten diskutiert werden. Die Kommission will die Rechtsakte dann kurzfristig erlassen, um eine zeitnahe Verteilung der Finanzmittel an die Milcherzeuger sicher zu stellen.
Unterschieden werden muss jedoch zwischen dem direkten EU-Hilfsprogramm mit 150 Millionen € auf EU-Ebene, die in einem EU-weiten, einheitlichen Ausschreibungsverfahren verteilt werden sollen und der Ausgestaltung eines nationalen Programms, für welches aus 350 Millionen € EU-Mitteln rund 58 Millionen € für Deutschland zur flexiblen Anwendung bereitgestellt werden. Diese 58 Millionen € können nochmals um den gleichen Betrag aus nationalen Mittel aufgestockt werden, sodass für Deutschland insgesamt maximal rund 116 Millionen € zusätzlich bereit stehen würden. Nach Aussagen von Minister Schmidt gilt diese Verdopplung der EU-Mittel als sicher.
Mit dem direkten EU-Hilfsprogramm sollen 150 Millionen € zur Produktionsreduzierung der Milchmenge eingesetzt werden. Danach ist eine Beihilfe von 14 Cent je reduziertes Kilogramm Milch vorgesehen. Als Reduzierungszeitraum soll das 4. Quartal 2016 und als entsprechender Referenzzeitraum das 4. Quartal 2015 gesetzt werden. Die genaue Antragsfrist ist noch nicht festgelegt. Nach jetzigem Stand wäre der 19. September 2016 das Ende der Antragsfrist (mit schriftlichem Nachweis über die Anlieferung im Zeitraum 01.10. bis 31.12.2015). Der Antragsbeginn ist noch offen.
Auf Basis der Antragstellung informiert die Kommission die Mitgliedsstaaten, in welchem Umfang die beantragten Mengen bewilligt werden können. Falls die Anträge die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel übersteigen, wird die Kommission einen entsprechenden Kürzungskoeffizienten festlegen. Falls die Mittel nicht ausgeschöpft werden, sind weitere Ausschreibungen vorgesehen.
Sobald die Vorgaben zur detaillierten Antragstellung bekannt sind, können diese auch über www.bwagrar.de und www.lbv-bw.de eingesehen werden.
Die Ausgestaltung des nationalen Programms als Ergänzung zum EU-Hilfsprogramm ist derzeit noch völlig offen. Bundesminister Schmidt zielt dem Vernehmen nach darauf ab, mit diesen Finanzmitteln ebenfalls Anreize für eine Mengenreduzierung zu setzen.
Autor: Wenk, LBV