Gemeinsamer Antrag 2016
Unwetterschäden melden
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) informiert zu Unwetterschäden auf beantragten landwirtschaftlich genutzten Flächen. Antragsteller müssen einen Fall höherer Gewalt melden, sollten eingegangene Verpflichtungen durch Unwetterschäden nicht eingehalten werden können. Die Meldefrist von 15 Arbeitstagen muss dabei beachtet werden.
Unwetterschäden auf beantragten landwirtschaftlichen Flächen können dazu führen, dass Antragsteller ihre eingegangenen Verpflichtungen bei der Beantragung von Fördermaßnahmen nicht einhalten können. Beispielsweise könnte dies bei der Anbaudiversifizierung im Rahmen des Greening oder bei der fünf-gliedrige Fruchtfolge in FAKT vorkommen. In solchen Fällen empfiehlt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz den Antragstellern einen Fall höherer Gewalt geltend zu machen, um Prämienkürzungen abzuwenden. Die entsprechende Meldung müssen die Antragsteller der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 15 Arbeitstagen – ab dem die begünstigte oder anspruchsberechtigte Person hierzu in der Lage ist – schriftlich mitteilen.
Ungeachtet dessen ist die durch den Unwetterschaden erfolgte Nutzungsänderung auf der im Gemeinsamen Antrag gemeldeten Fläche wie jede andere Nutzungsänderung auch der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde zu melden.
Die Anerkennung eines Falles höherer Gewalt wird restriktiv gehandhabt. Sind Nutzungsänderungen aufgrund von Unwetterschäden erforderlich, sind vorrangig solche neuen Kulturen zu wählen, mit denen die Greeningverpflichtungen wie Anbaudiversifizierung eingehalten werden können. Wird durch die neue Kultur die Greeningverpflichtung nicht mehr eingehalten, ist die Nutzungsänderung nur dann greeningunschädlich, wenn es nachweislich für die Antragstellenden nicht möglich war beziehungsweise aus betrieblicher Sicht nicht zumutbar war, eine aus Sicht der Greeningmaßnahmen passende Nutzung vorzunehmen.
Für entstandene Ertragsausfälle, Beseitigung von Geröll, Sanierung von kontaminierten Flächen oder ähnlichem wird aktuell seitens des Ministeriums eine Schadenserhebung durchgeführt und die Auflegung eines Unwetter-Hilfsprogramms für die Landwirtschaft geprüft.
Autor: MLR