Viehverkehrsverordnung
Stichtagsmeldung und Tierbewegungen nicht vergessen!
Zusätzlich sind Schweinehalter nach dem Arzneimittelgesetz nun verpflichtet, ab 1. Juli 2014 jeweils für das Kalenderhalbjahr die Tierbewegungen und die Anzahl der Tiere, die zu Beginn des Halbjahres gehalten wurden, an die HIT-Datenbank zu melden.
Die Meldung für das zweite Kalenderhalbjahr 2014 muss spätestens zum 14. Januar 2015 erfolgt sein.
Autor: DBV