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Direktzahlungen

Persönlichkeitsrechte und Datenschutz unzureichend berücksichtigt


Der Deutsche Bauernverband kritisiert die erneute namentliche Veröffentlichung der Direktzahlungsempfänger. Veröffentlicht werden die Daten derjenigen Landwirte, die in 2013 Direktzahlungen beantragt hatten.



Der Deutsche Bauernverband (DBV) lehnt die erneute namentliche Veröffentlichung von natürlichen Personen als Direktzahlungsempfänger strikt ab. Die Veröffentlichung und die zugrundeliegenden EU-Vorgaben verstoßen nach Einschätzung des DBV gegen Persönlichkeitsrechte, sind Anreiz für die missbräuchliche Verwendung der Daten und widersprechen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Für vergleichbare Zahlungen aus anderen EU-Fonds, aber auch für nationale Zahlungen der öffentlichen Hand gibt es keine so umfassende Veröffentlichungsverpflichtung. In Hessen, Rheinland-Pfalz und Niedersachen werden deshalb von den Landesbauernverbänden Klagen gegen die erneute namentliche Veröffentlichung natürlicher Personen begleitet. Der DBV unterstützt und koordiniert diese Klagen.

Veröffentlicht werden die Daten derjenigen Landwirte, die in 2013 Direktzahlungen beantragt hatten. Von der EU erhalten Landwirte Beihilfen aus der 1. und 2. Säule für ihre erbrachten gesellschaftlichen Leistungen, die über den Markt nicht honoriert werden. Vor allem höhere Tierschutz- und Umweltstandards werden damit abgegolten. Die Erfahrungen mit so detaillierten Veröffentlichungen in den Jahren 2009 und 2010 haben jedoch bewiesen, dass die Landwirte durch diese namentlichen Veröffentlichungen in ihren Persönlichkeitsrechten und im Hinblick auf den Schutz ihrer Daten wesentlich beeinträchtigt wurden. So hatte damals auch der Europäischen Gerichtshof (EuGH) geurteilt.

Die jetzige nationale Umsetzung der EU-rechtlichen Vorgaben berücksichtigt das Urteil des EuGH in keiner Weise, kritisierte der DBV. Der EuGH hatte ausdrücklich eine Prüfung alternativer Formen der Veröffentlichung eingefordert, damit Ausnahmen und Einschränkungen in Bezug auf den Schutz der personenbezogenen Daten auf das absolut Notwendige beschränkt werden. Diese Alternativen hat die EU-Kommission nicht ausreichend geprüft. Nach Ansicht des DBV wäre die geforderte Transparenz mit statistischen Angaben über die Direktzahlungsempfänger einschließlich deren Zusammensetzung und Höhe sicherzustellen.

Aus Sicht des Berufsstandes ist aber schon die Begründung der EU-Kommission nicht überzeugend, wonach eine öffentliche Kontrolle notwendig sein muss. Schließlich erfolgt die Veröffentlichung in der Regel erst eineinhalb Jahre nach Erfüllung der Verpflichtungen und Auszahlung der Beihilfe. Auch die Differenzierung der Veröffentlichungen natürlicher Personen, wonach Empfänger von Beihilfen unterhalb von 1.250 Euro nicht namentlich genannt werden, ist angesichts der Agrarstruktur in Deutschland kein Argument für diese Gesetzgebung, kritisierte der DBV. Bereits Anfang des Jahres hatte der DBV dies gegenüber EU-Kommissar Hogan sehr deutlich gemacht.

Der DBV erkennt aber an, dass bei der nationalen Umsetzung nunmehr ausdrücklich Regelungen zur Ahndung von missbräuchlichen Verwendungen der Daten aufgenommen wurden. Im Jahr 2010 waren veröffentlichte Daten von Landwirten noch für betrügerische Zwecke missbraucht worden.



Autor: DBV



 

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