Agrarministerkonferenz
NRW-Initiative zu Reserveantibiotika
Minister Remmel: „Lebensrettende Reserveantibiotika müssen in der Tierhaltung verboten werden“
Nordrhein-Westfalen fordert die Bundesregierung auf, den Einsatz von Reserveantibiotika in der Tierhaltung zu verbieten. Auf der Agrarministerkonferenz fordert NRW in einem Antrag gemeinsam mit Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz vom Bund, schnellst möglich festzulegen, welche Antibiotika in der Humanmedizin als Reserveantibiotika benutzt werden und deshalb auch ausschließlich der Humanmedizin vorbehalten bleiben müssen. Diese sollen dann umgehend in der Veterinärmedizin verboten werden. „Der Einsatz von Antibiotika ist ein gesamtgesellschaftliches Problem: Wir beobachten mit großer Sorge, dass sich bei Menschen verstärkt Resistenzen entwickeln und mitunter lebensrettende Reserveantibiotika ihre Wirksamkeit verlieren."
"Deshalb müssen Reserveantibiotika der Humanmedizin vorbehalten bleiben und gehören in der Veterinärmedizin verboten“, erklärt Verbraucherschutzminister Johannes Remmel im Vorfeld der am Mittwoch in Bad Homburg beginnenden Agrarministerkonferenz. Die Ministerinnen und Minister fordern in ihrem Antrag eine Übersicht, welche antibiotischen Stoffe oder Stoffgruppen konkret als Reserveantibiotika für die Humanmedizin gelten.
Weiteres Thema auf der Agrarministerkonferenz
In einem gemeinsamen Antrag mit Baden-Württemberg fordert Minister Remmel zudem ein Verfahren zur Kennzeichnung von Fleisch zu entwickeln, mit dem die Haltungsverfahren der Tiere erkennbar werden. Remmel: „Die Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen es und haben ein Recht darauf zu erfahren, aus welcher Haltungsart Fleisch stammt. Deshalb ist unsere Forderung, Fleisch zu kennzeichnen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher auf einen Blick erkennen können, wie artgerecht oder intensiv und ausschließlich leistungsorientiert Tiere gehalten wurden. Nur wenn auch ausreichend informiert wird, erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher eine echte Wahlmöglichkeit und können aktiv selber entscheiden, zu welchem Produkt sie greifen möchten.“
Remmel erläuterte, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine solche Wahlmöglichkeit wünschen würden, zeige das Beispiel der Kennzeichnung bei Eiern. „Die nicht artgerechte Käfighaltung bei Legehennen wurde schlussendlich nicht mehr vom Verbraucher akzeptiert und ist mittlerweile verboten.“
Autor: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen