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Verstöße beim Tierschutz

Niedersachsen führt Whistleblower-Schutz ein


Hinweise auf Verstöße und Missstände beim Tierschutz oder bei Lebensmitteln mit modernem Whistleblower-Schutz

Seit dem 1. Oktober können in Niedersachsen über eine "anonyme Meldestelle" Informationen über Unregelmäßigkeiten, Verstöße oder Missstände in den Bereichen gesundheitlicher Verbraucherschutz, Tiergesundheit und Tierschutz einheitlich gesammelt, geprüft und weitergegeben werden. Somit besteht insbesondere für Mitarbeiter in der Fleischproduktion oder in tierhaltenden oder tierverarbeitenden Betrieben die Möglichkeit, Verstöße auch anonym zu melden.



Verbraucherschutzminister Christian Meyer: "Viele Skandale konnten und können nur aufgedeckt werden, weil Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betriebe diese bei den zuständigen Behörden gemeldet haben. Mit einer professionell besetzten Meldestelle werden nun Insiderinformationen auf Verstöße gesammelt, geprüft und an die jeweils zuständigen Behörden weitergegeben. Damit schützt Niedersachsen nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher besser, sondern auch die in der Lebensmittelproduktion Tätigen vor Sanktionen durch den Arbeitgeber."

Die entsprechende Meldestelle wurde am vergangenen Mittwoch vom Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) eingerichtet und die Telefonnummer freigeschaltet. Diese im Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vereinbarte Kontaktstelle ist eine wichtige Ergänzung zu den bereits bestehenden Möglichkeiten der Meldung von Informationen an die zuständigen Stellen. Die Hinweise können auch ohne Angabe personenbezogener Daten abgegeben werden, sofern persönliche Nachteile durch die Meldung befürchtet werden. Die Vorwürfe werden einer ersten Prüfung unterzogen, damit es nicht zu Falschinformationen oder Denunziationen kommt, und dann an die zuständigen Stellen weitergeleitet. "Niedersachsen betreibt damit modernen Whistleblower-Schutz, prüft alle Hinweise und geht ihnen gegebenenfalls nach", so Meyer. Die Anonymität solle auch nur in Ausnahmefällen greifen: "Um Verstößen auch wirklich nachzukommen und rechtswirksam zu sanktionieren, sind namentliche Zeugenaussagen natürlich besser."

Ein spezielles Kontaktformular auf der Internetseite des LAVES steht nun ebenso zur Verfügung wie eine spezielle E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer. Alle Kontaktinformationen sind auf der Homepage des LAVES ( www.laves.niedersachsen.de ) veröffentlicht. Die Meldungen werden in der Meldestelle aufgenommen und im Anschluss an die jeweils zuständige Stelle (kommunale Behörden, Fachdezernate des LAVES oder das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium) zur Bearbeitung weitergeleitet. Verbraucherschutzminister Christian Meyer dazu: „Es war höchste Zeit, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Lebensmittelbetrieben, Schlachthöfen oder auch Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung die Möglichkeit erhalten, auch anonym auf Missstände, Verstöße oder Unregelmäßigkeiten bei ihren Arbeitgebern hinweisen zu können. Diese Informationen wurden wegen des persönlichen Risikos für die Betroffenen bisher meist nicht weitergegeben. Damit haben wir in Niedersachsen eine wesentliche Lücke geschlossen, die von den amtlichen Kontrollen nicht erfasst werden konnte."


 



Autor: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz



 

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