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Agrarumweltprogramm FAKT

Neueinstieg und Erweiterung nach wie vor möglich


Bis Ende Juli 2016 wurden für das Antragsjahr 2015 FAKT-Maßnahmen in Höhe von rund 84 Mio. Euro bewilligt. Nach Mitteilung des Stuttgarter Landwirtschaftsministeriums (MLR) wurden damit die für das Jahr 2015 zur Verfügung stehenden Mittel nahezu vollständig ausgeschöpft. Die Steilllagenförderung für Dauergrünland und die Pheromonförderung im Weinbau laufen seit 2015 bekanntlich als eigenständige Programme außerhalb von FAKT (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl).



Von den Einzelmaßnahmen entfielen mit rund 27,1 Mio. Euro die meisten Mittel auf die Förderung der Einführung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus (2.743 Antragsteller - Zahl der Antragsteller jeweils in Klammern). Danach folgt der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel mit 11,8 Mio. Euro (5.231 Antragsteller) und die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland mit maximal 1,4 RGV/ha Hauptfutterfläche mit zirka acht Mio. Euro (2.860 Antragsteller).

Für die Brachebegrünung mit Blühmischungen (ohne und mit Anrechnung als ÖVF) wurden rund 5,7 Mio. Euro (4.151 Antragsteller) und für die Fruchtartendiversifizierung, das heißt mindestens eine fünfgliedrige Fruchtfolge, zirka 5,4 Mio. Euro (1.142 Antragsteller) aufgewandt. Gut 5,1 Mio. Euro wurden für Begrünungsmaßnahmen einschließlich Begrünungsmischungen im Acker- und Gartenbau ausbezahlt (7.122 Antragsteller).

Mit knapp 5,1 Mio. Euro (3.165 Antragsteller) folgt die Honorierung des artenreichen Dauergrünlandes mit vier beziehungsweise sechs Kennarten sowie der extensiven Nutzung von FFH-Mähwiesen mit etwa 3,9 Mio. Euro (2.845 Antragsteller) und von Streuobstbeständen mit gut drei Mio. Euro. Mit 9.794 Antragstellern war die Förderung des Streuobstbaus auch die Einzelmaßnahme auf die die meisten Antragsteller entfielen.               

Von den sonstigen Maßnahmen lagen noch die Sommerweideprämie für Milchkühe und Rinder und die Ausbringung von Trichogramma in Mais mit zirka 1,7 Mio. Euro (1.226 Antragsteller) beziehungsweise 1,5 Mio. Euro (1.740 Antragsteller) deutlich über der Millionengrenze.

Auf die tiergerechte Mastschweinehaltung entfielen insgesamt rund eine Mio. Euro (177 Antragsteller) und auf die tiergerechte Masthühnerhaltung - jeweils Einstieg- und Premiumförderung - rund 0,041 Mio. €uro (fünf Antragsteller).

Insgesamt haben im Antragsjahr 2015 rund 22.650 Betriebe einen Antrag auf eine oder mehrere FAKT-Maßnahmen gestellt. Für das Antragsjahr 2016 zeichnet sich zum jetzigen Zeitpunkt ein Anstieg bei der Inanspruchnahme von FAKT-Maßnahmen ab. Trotzdem ist nach Auskunft des MLR auch für das Antragsjahr 2017 nach dem jetzigen Sachstand keine Deckelung der FAKT-Mittel vorgesehen. Neueinstiege beziehungsweise Erweiterungen sind also weiterhin möglich.



Autor: Horst Wenk, LBV



 

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