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Bonde begutachtet Trockenschäden

Maßnahmen zur Grundfutterversorgung und Liquidität


Die Hitze und die außergewöhnliche Trockenheit in diesem Sommer haben die baden-württembergische Landwirtschaft stark getroffen. „Wir sehen die Trockenheit mit großer Sorge. Das Land lässt die Landwirtinnen und Landwirte in dieser Situation nicht allein. Wir haben geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Grundfutterversorgung und zur Liquiditätssicherung der betroffenen Betriebe ergriffen“, erklärte Minister Alexander Bonde auf dem Rösslerhof, Gemeinde Schlier, Landkreis Ravensburg. Bonde machte sich bei seinem Besuch auf dem Rösslerhof ein Bild von der Lage.


Landwirtschaftsminister Alexander Bonde (r.) lässt sich von Betriebsleiter Gereon Güldenberg die Ertragsminderung durch die Trockenheit erläutern.

Bonde erklärte, dass die Landesregierung die landwirtschaftliche Rentenbank gebeten habe, das Liquiditätshilfeprogramm für alle trockenheitsgeschädigten Betriebe zu öffnen. Darüber hinaus hat Bonde Wirtschaftsminister Schmid gebeten, für trockenheitsgeschädigte Betriebe im Land steuerliche Billigkeitsmaßnahmen wie Steuerstundungen zu erlassen.

Aufwuchs kann verfüttert werden

„Für den besonders stark betroffenen Main-Tauber-Kreis haben wir bereits im Juli die Futternutzung von sogenannten ÖVF-Bracheflächen zugelassen. Nach aktueller Auswertung der Juli-Niederschlagssituation haben wir beschlossen, diese Ausnahmeregelung ab sofort auf alle Betriebe und Landesteile in Baden-Württemberg auszuweiten“, erklärte Bonde. „Konkret heißt das: Noch als Futter verwertbarer Aufwuchs sowie noch kommender Aufwuchs auf diesen Bracheflächen kann verfüttert werden.“

Außerdem besteht die ab sofort die Möglichkeit, die Futternutzung des Aufwuchses der Folgekultur von ÖVF-Leguminosen zu verfüttern. Betriebe, die Eiweißpflanzen wie Erbsen, Ackerbohnen oder Soja als ökologische Vorrangflächen anbauen, müssen nach deren Ernte verpflichtend eine weitere Kultur oder Zwischenfrucht anbauen. Sie können den hier entstehenden Aufwuchs auch verfüttern, so Bonde.

Ökologisch wirtschaftende Betriebe im Land können auf Antrag beim Regierungspräsidium Karlsruhe mit Genehmigung Raufutter wie Heu, Gras- oder Maissilage aus konventionellem Anbau bei Futterknappheit für ihre Kühe, Schafe und Ziegen zukaufen. „Damit haben wir eine ganz Reihe von Maßnahmen in die Wege geleitet, die den geschädigten Landwirtinnen und Landwirten konkret helfen“, erklärte Minister Bonde.

Steuerliche Risikoausgleichsrücklage gefordert

Bonde erneuerte seine Forderung nach einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage. Damit könnten die Betriebe in guten Jahren einen Teil ihrer Einnahmen unversteuert für schlechte Jahre zurücklegen, so der Minister. „Die Auswirkungen des Klimawandels vergrößern das Berufsrisiko für die Landwirtinnen und Landwirte. Viele Betriebe im Land sind immer stärker jährlichen Einnahmeschwankungen ausgesetzt. Damit die Betriebe handlungsfähig bleiben und eigenständig Vorsorge treffen können, brauchen sie die Möglichkeit einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage“, sagte der Minister abschließend.





 

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