Liquiditätsbeihilfe des Bundes
Knapp fünf Millionen Euro für Baden-Württemberg
8961 Betriebe haben in den vergangenen sechs Monaten auf Antrag Beihilfen in Höhe von über 65 Millionen Euro erhalten. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) genehmigte 7369 Anträge von Milchviehhaltern sowie 1592 Anträge von Schweine haltenden Betrieben. Das sind rund zehn Prozent der Milchbauern und sechs Prozent der Schweine haltenden Betriebe.
4,9 Millionen Euro Beihilfe entfielen auf Baden-Württemberg. 685 Anträge wurden bewilligt, davon 513 für Milchbetriebe.
Rund 71 Prozent der Beihilfen flossen nach Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Von insgesamt 9921 eingegangenen Anträgen wurden 960 abgelehnt. Ablehnungen erfolgten, wenn die Voraussetzungen für die Beihilfegewährung nicht erfüllt waren, so beispielsweise ein nicht nachgewiesener Preisrückgang von 19 Prozent oder die Vorlage von Darlehensverträgen, die nicht der Verordnung entsprachen.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt erklärte zum Abschluss des Programms: "Unser Liquiditätshilfeprogramm hat große Wirkung erzielt. Die hohe Inanspruchnahme dokumentiert, wie schwierig die Lage ist und wie wichtig finanzielle Hilfen für die betroffenen Landwirte sind. Leider hat sich der Milchpreis seit Beginn des Programms weiter verschlechtert. Die hohe Milchmenge drückt die Preise in den Keller. Deshalb setzte ich mich für ein weiteres Liquiditätsprogramm der EU ein. Bund und Länder sollten dieses Programm mit eigenen Mitteln ergänzen. Zur Unterstützung der Marktbeteiligten für die notwendige Neuausrichtung des Milchmarktes müssen weitere Hilfen an eine Mengenbegrenzung gekoppelt werden können."
Durch die Bindung des Liquiditätszuschusses an ein Liquiditätsdarlehen wurde das Programmvolumen um den Faktor zehn gehebelt und Darlehen in Höhe von rund 686 Millionen Euro ausgezahlt. Die Maßnahme hat dazu beigetragen, dass der deutschen Landwirtschaft in der akuten Krisensituation zusätzliche Liquidität in Höhe von insgesamt rund 750 Millionen Euro zur Verfügung steht.
Autor: BMEL, Silvia Rueß