Umsetzung Arzneimittelgesetz
HIT-Datenbank: Eingabe bis 31. August 2015
Das MLR teilte ebenfalls mit, dass die Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeit in Hi-Tier und damit für die Festlegung des Benachrichtigungsweges durch den Tierhalter für das erste Kalenderhalbjahr 2015 bis spätestens zum 31. August 2015 erfolgen muss (siehe auch BWagrar 31 2015/Seite 29).
Die Länder haben sich entsprechend einer Ländervereinbarung darauf geeinigt, dass die zuständigen Behörden die Frist zur Mitteilung der betrieblichen Therapiehäufigkeit an den Tierhalter einmalig nicht einhalten werden, um ihnen und den Tierhaltern mehr Zeit zur Umsetzung der neuen Verordnung einzuräumen.
Autor: MLR