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Länderinitiative

Grüne Minister fordern GVO-Anbauverbot im Bund


Die Presseäußerungen der grünen Landwirtschaftsminister sind irreführend und verkennen die rechtlichen Rahmenbedingungen des Europäischen Rechts.

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat seinen Entwurf für eine bundesgesetzliche Regelung zum Anbauverbot von grüner Gentechnik bereits erweitert.



Im Kern: Bund und / oder Länder sollen je nach Zuständigkeit der möglichen Verbotsgründe künftig Anbauverbote aussprechen können. Wenn dies rechtssicher zu begründen ist, sind also schon nach dem vorliegenden Gesetzentwurf von Bundesminister Schmidt bundesweite Anbauverbote möglich; allerdings ist die Zusammenarbeit und Expertise von Bund und Ländern nach seiner Ansicht eine unabdingbare Voraussetzung. Der Wahrnehmung, dass vorliegende Gutachten hier unterschiedliche Aussagen treffen, trägt der Gesetzentwurf von Bundesminister Schmidt bereits Rechnung.

Die „scharfe Kante“, die mit markigen Sprüchen gefordert wird, ist das oberflächliche Gegenstück zum rechtlich wetterfesten Tragwerk des Gesetzentwurfes von Bundesminister Schmidt.

So ist die Vorstellung, man könne im Verbotsverfahren einfach so z.B. Umweltgründe verwenden, die die europäischen Behörden bereits vorher geprüft haben, abenteuerlich.

Die Entscheidung über konkrete Verbote kann nicht im Gesetz selbst getroffen werden. Dies muss nach der EU-Richtlinie bezogen auf jeden einzelnen Zulassungsantrag geschehen.

Mit ihrem Vorstoß entsteht der Eindruck, die Grünen wollten sich selbst und die Bundesländer aus der Verantwortung ziehen.

Indem sie den Bundesländern die Möglichkeit entziehen wollen, ebenfalls Verbote aussprechen zu können, verringern sie die Möglichkeiten für ein zügiges und wirksames Anbauverbot von Gentechnik in Deutschland: Das bedeutet nicht mehr sondern weniger Rechtssicherheit und damit genau das Gegenteil dessen, was behauptet wird.

Zudem ist es Zeit, darauf hinzuweisen, dass bei einer weiteren Blockade der von Bundesminister Schmidt vorgeschlagenen Bund-Länder-Regelung die Länder in der Folge komplett selbst eigene Gesetze (zum Anbauverbot) verabschieden müssten.

Dann hätte die „Grüne“ Kante einen kurzatmigen Erfolg errungen und dem Interesse der vielen Verbraucherinnen und Verbraucher, die keinen Anbau grüner Gentechnik wollen, wäre von den Grünen ein Bärendienst erwiesen worden.

Stattdessen sollte eine nüchterne Beschäftigung mit dem, was rechtlich machbar und wirksam ist, stattfinden.



Autor: BMEL



 

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