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LBV-Antragsberatung

FIONA-Profis helfen weiter


Jetzt schon an den Gemeinsamen Antrag 2018 denken

Die fristgerechte Antragsstellung stellt Jahr für Jahr eine Herausforderung für Betriebleiter dar. Der Landesbauernverbandes (LBV) bietet dazu seit 14 Jahren eine Beratung für den Gemeinsamen Antrag an.



Seit ihrem Beginn haben die Anforderungen des Gemeinsamen Atrages an Umfang und Komplexität deutlich zugenommen.So ergaben sich auch im dritten Jahr nach Beginn der Umsetzung der EU-Agrarreform im Jahr 2015 immer wieder neue Fragestellungen und Details bei der Antragstellung über FIONA. Dies kann schnell zu Fehlern führen, welche auch durch FIONA selbst nicht immer zuverlässig erkannt werden.

Serviceangebot des Bauernverbandes
LBV-Mitglieder können dabei auf kompetente Antragsberater zurückgreifen, welche ein hohes Maß an Fachwissen und Erfahrung mitbringen. Durch den engen Kontakt zu Behörden und anderen Fachberatern können Informationen schnell eingeholt und Fragestellungen kompetent beantwortet werden. Dadurch können mögliche Problemstellungen frühzeitig erkannt und gelöst werden. Dies betrifft vor allem die zahlreichen Auflagen einzelner Maßnahmen, die durch eine einfache Kontrolle des Flurstückverzeichnisses nicht abgeprüft werden können. Die Nichteinhaltung solcher Auflagen führt oft zu empfindlichen Kürzungen bis hin zu Sanktionen.

Frist- und sachgerecht den Antrag stellen
Die Antragsberatung des LBV hilft, die aufwendige Antrags- und Dokumentationsbürokratie sicher und vor allen Dingen frist- und sachgerecht zu bewältigen und nimmt den Landwirten somit einen großen Teil dieser Arbeit ab. Über aktuelle Veränderungen bei den Direktzahlungen, den Landesprogrammen und der jeweiligen Antragsstellung sind können die Antragsberater informieren und tragen so zur Sicherung der Direkt- und Ausgleichszahlungen bei.

Weitere DBV-Dienstleistungen
Neben der Beratung zum Gemeinsamen Antrag bietet der LBV unter anderem Unterstützung bei der Überprüfung der Prämienzahlungen und dem Erstellen von Agrardieselanträgen, sowie Düngebilanzen an. Eine Übersicht mit zusätzlichen Informationen zu den angebotenen LBV-Beratungsleistungen und den geltenden Gebühren finden sich in dem Flyer „Antragsberatung, Prämiensicherung, Dokumentationshilfe“, der unter der LBV-Homepage www.lbv-bw.de/service/dienstleistungen eingestellt ist.

Da der Beratungsbedarf erfahrungsgemäß insgesamt hoch ist, werden Interessenten gebeten, sich möglichst frühzeitig bei ihrer Kreisgeschäftsstelle zu melden, damit eine Beratung für 2018 noch zugesichert werden kann. Weitere Auskünfte zu Art und Umfang der Beratungsleistungen erteilt ebenfalls ihr Kreisbauernverband vor Ort.



Autor: Roth, LBV


 

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