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Glyphosat-Zulassung

Faktenbasierte Bewertung bei Glyphosat-Zulassung nötig


Strenge Zulassungsverfahren und Bewertungen werden nicht wahrgenommen

Mit Blick auf die anstehende Entscheidung der Mitgliedstaaten über die Wiederzulassung von Glyphosat hob der Deutsche Bauernverband (DBV) die strengen Vorschriften nach umfangreichen Prüfungen bei den Entscheidungen über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in der EU hervor. Im Zulassungsverfahren gelten nur anerkannte wissenschaftliche Kriterien. Der DBV mahnt deshalb eine Rückkehr zu einer faktenbasierten Bewertung bei der Wiederzulassung des Wirkstoffes Glyphosat in Deutschland an. Alles andere hätte fatale Folgen, sowohl für die Akzeptanz der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln als auch für den Innovationsstandort Deutschland.



Deutschland habe als Berichterstatter eine Schlüsselrolle bei der Zulassung inne. Das Bundeslandwirtschaftsministerium mit Minister Christian Schmidt müsse sich als federführendes Ministerium jetzt klar positionieren, nachdem die zuständigen Fachbehörden im Bewertungsprozess ein positives Votum abgegeben hätten, forderte der DBV. Der Wirkstoff sei nach der wissenschaftliche Bewertung durch das unabhängig arbeitende Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und durch die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als gesundheitlich unbedenklich eingestuft worden, so dass es keinen Anlass für Zweifel an einer Wiederzulassung geben würde. Trotzdem lehne das Bundesumweltministerium derzeit die Wiederzulassung ab. Dies sei nach der der EU-weit abgestimmten positiven EFSA-Beurteilung, vorbereitet durch die in Deutschland als berichterstattender Mitgliedstaat am Verfahren beteiligten Bewertungsbehörden BVL, BfR, JKI und UBA nicht nachvollziehbar und überzogen, erklärte der DBV.

Der Bauernverband fordert in der öffentlichen Debatte über Glyphosat eine klare Trennung der Agrarpolitik und der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Die aktuelle emotionsgetriebene Debatte um den Wirkstoff erzeuge bei den Verbrauchern Ängste, die im völligen Widerspruch zu den Untersuchungen und Bewertungen der deutschen Behörden gegenüber der EU-Kommission stehen würden. Ein Verbot des Wirkstoffes hätte aus landwirtschaftlicher Sicht unter anderem die Folge des verstärkten Pflugeinsatzes. Damit wäre die verschiedenen Ziele wie die Verhinderung von Erosion, das Austrocknen sandiger Böden oder das Einsparen von Treibhausgasen und der Klimaschutz konterkariert.
 



Autor: DBV



 

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