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Gemeinsamen Agrarpolitik

Europas Winzer können Rebflächen ausweiten


Die Europäische Kommission hat gestern (Donnerstag, den 9. April 2015) Vorschriften für ein neues Genehmigungssystem für Rebpflanzungen veröffentlicht, das eine begrenzte jährliche Ausdehnung der Rebflächen in der EU zulässt.


Darauf hatten sich EU-Staaten und Europäisches Parlament im Zuge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Jahr 2013 geeinigt. Die neuen Regeln gelten ab 1. Januar 2016 und ersetzen die bisherige vorübergehende Pflanzungsrechtsregelung. Sie sehen vor, dass die Rebfläche in jedem EU-Staat pro Jahr um maximal ein Prozent ausgedehnt werden kann.

Hierzu erklärte Phil Hogan, EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung: "Durch das neue System erhält der europäische Weinsektor Flexibilität, um die Erzeugung allmählich auszuweiten und so der wachsenden Nachfrage auf dem Weltmarkt gerecht zu werden. Gleichzeitig müssen die Mitgliedstaaten eine Reihe von Schutzmechanismen anwenden, um möglichen sozialen und ökologischen Risiken in bestimmten Weinbaugebieten zu begegnen."

Eine aktuelle externe Studie zeigt, dass die EU trotz des Anstiegs ihrer Ausfuhren nach Drittländern seit 2008 und einer deutlichen Verbesserung der Handelsbilanz weiterhin Marktanteile auf den Weltmärkten verliert. Außerdem dürfte Prognosen zufolge der weltweite Gesamtverbrauch bis 2025 ansteigen, während er gleichzeitig innerhalb der EU weiter zurückgeht. Aus diesem Grund wird der EU-Weinsektor in Zukunft verstärkt von Ausfuhren abhängen.

Mit den heute veröffentlichten Texten werden Regeln festgelegt, die sowohl einstimmig von den Mitgliedstaaten als auch vom Europäischen Parlament angenommen wurden. Sie legen fest, wie die EU-Staaten auf nationaler Ebene das System kostenloser, nicht übertragbarer Anpflanzungsgenehmigungen verwalten sollen. Außerdem beschreiben sie den Schutzmechanismus für Neuanpflanzungen: Die Genehmigungen sind so ausgelegt, dass die Ausdehnung der Rebfläche eines Mitgliedstaats auf ein Prozent jährlich begrenzt wird. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Mitgliedstaaten diesen Flächenzuwachs in ausreichend begründeten Fällen auf nationaler oder regionaler Ebene einschränken. In den neuen Vorschriften wird außerdem erläutert, wie der Übergang vom derzeitigen System auf die neue Regelung erfolgt und wie gültige Pflanzungsrechte in Genehmigungen umgewandelt werden können.



Autor: EU-KOM



 

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