EU-Milchpaket
EU-Milchreduktionsprogramm nahezu ausgeschöpft
Die EU-Kommission hat am 26. September die Zahlen zum Umfang der Antragstellung für die Beihilfe zur Produktionsreduktion im Milchsektor veröffentlicht. Danach wurden die für diese Maßnahme bereitgestellten 150 Millionen Euro bis auf 1,6 Millionen Euro ausgeschöpft. EU-weit haben 52.101 Landwirte in ihren Anträgen eine Produktionsreduktion in Höhe von 1,06 Milliarden Kilogramm angegeben, was einer Milchmengenreduzierung von rund 0,7 Prozent einer EU-Jahresproduktion entspricht.
Aus Deutschland haben von derzeit ca. 70.000 Milchbauern 9947 einen Antrag auf Beihilfe für eine Milchmengenreduktion von rund 286 Millionen Kilogramm gestellt. Dies entspricht einer Antragssumme von ca. 40 Millionen Euro.
In Baden-Württemberg haben 772 Betriebe einen Antrag über eine Milchmengenreduktion von 11,1 Mio. Kilogramm im Wert von 1,55 Millionen Euro gestellt.
Es wird nun trotz des geringen verbliebenen Restumfangs von 1,6 Millionen Euro eine zweite Antragsrunde stattfinden. Diese wird EU-weit mit Sicherheit überzeichnet werden, da mit dieser Summe nur noch eine Produktionsreduktion im Umfang von 11,4 Millionen Kilogramm finanziert werden kann.
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Die Antragsfrist für das Einreichen der Unterlagen bei den zuständigen Landesstellen in der zweiten Antragsrunde endet am 12. Oktober 2016 um 12 Uhr. Der Reduktions- zeitraum beginnt für diese Runde am 1. November 2016 und läuft bis einschließlich 31. Januar 2017 (Referenzzeitraum ist dann der 01.11.2015 bis zum 31.01.2016). Landwirte, die in Deutschland für die erste Runde einen Antrag gestellt haben sind von der zweiten Antragsrunde ausgeschlossen. Die an der ersten Antragsrunde teilnehmenden Landwirte müssen bis spätestens 14. Februar 2017 einen weiteren Antrag auf Auszahlung stellen. In diesem ist die Produktionsreduktion schriftlich nachzuweisen.
Autor: Horst Wenk, Landesbauernverband in Baden-Württemberg