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Netzausbau

Entschädigung: Zusätzliche wiederkehrende Zahlungen unverzichtbar


Agrarstrukturelle Belange beim Netzausbau stärker berücksichtigen

Vor dem Hintergrund der anstehenden Großprojekte zum Netzausbau wie zum Beispiel dem SüdLink, SüdostLink und A-Nord haben sich die betroffenen Landesbauernverbände über die bevorstehenden Herausforderungen informiert und sich für die stärkere Berücksichtigung der agrarstrukturellen Belange ausgesprochen.


Erhebliche Mehrkosten der Erdverkabelung im Vergleich zu Freileitungen werden in Kauf genommen, die nach aktuellen Schätzungen auf bis zu 15 Milliarden Euro beziffert werden.

Nach erheblichem Widerstand gegen die drängenden Netzausbauprojekte soll die vorrangige Verlegung als Erdkabel die Gesellschaft „befrieden“. Dadurch wird noch stärker und unmittelbarer in die Lebensgrundlagen der betroffenen Land- und Forstwirte auf ganzer Trassenbreite und darüber hinaus eingegriffen. Erhebliche Mehrkosten der Erdverkabelung im Vergleich zu Freileitungen werden in Kauf genommen, die nach aktuellen Schätzungen auf bis zu 15 Milliarden Euro beziffert werden. Doch die Bedenken der Bevölkerung dürfen jedoch nicht allein auf dem Rücken der Grundeigentümer und Bewirtschafter ausgeräumt werden, für die Erdkabel im Höchstspannungsbereich mit massiven Eingriffen in ihren Boden und dauerhaften Nachteilen auf ihren Grundstücken verbunden sind. Planung und Durchführung der drängenden Baumaßnahmen in den anvisierten Zeiträumen sind nur umsetzbar, wenn diese mit den Betroffenen auf Augenhöhe abgestimmt werden.

Der gesetzlich verankerte Erdkabelvorrang beim Netzausbau bedarf der Akzeptanz der direkt Betroffenen, um die notwendige Beschleunigung zu erreichen. Unverzichtbare Voraussetzung ist eine angemessene Berücksichtigung der agrarstrukturellen Belange. Die Landesbauernverbände werden sowohl in Bundesfachplanung- und Planfeststellungsverfahren als auch in den Gesprächen und Verhandlungen mit den zuständigen Netzbetreibern ein besonderes Augenmerk auf den Bodenschutz und die landwirtschaftlich-bodenkundliche Baubegleitung legen. Die neue Gesetzeslage hat den Vorhabenträgern nun Erdkabelprojekte aufgegeben, die sowohl in der Planung, der Bauausführung und der Rekultivierung auf den betroffenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen nicht hinter den Status quo aktueller Pilotprojekte zurückfallen dürfen. Es gilt die bisherigen Erfahrungen und Bedenken ernst zu nehmen und Lösungen anzubieten. Ein sparsamer Umgang mit land- und forstwirtschaftlichen Flächen bei der Bauausführung nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie ein Verzicht auf naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen für die ökologisch ausgerichtete Energiewende sind aus Sicht des Berufsstandes zwingend notwendig.

Wie in der Vergangenheit werden die Landesbauernverbände den Vorhabenträgern Gespräche über angemessene Entschädigungen für die Bewirtschafter und Eigentümer anbieten. Sie betonen jedoch, dass man aktuell auf der Grundlage der bestehenden Entschädigungsregelungen keine Einigungsbasis erkennbar ist. Die Gesellschaft lastet ihre Ansprüche allein den Schultern der betroffenen Eigentümer und Bewirtschafter auf. Und dies, ohne einen finanziellen Ausgleich dafür leisten zu wollen, dass die privaten Übertragungsnetzbetreiber hier auch eine gewerbliche Grundstücksnutzung beanspruchen. Die berufsständische Forderung, dass die Land- und Forstwirte und Grundeigentümer für die Inanspruchnahme ihrer Flächen zusätzlich wiederkehrende Zahlungen zur Dienstbarkeitsentschädigung erhalten müssen, bedarf endlich einer gesetzgeberischen Umsetzung. Mit dem Ende der laufenden Legislaturperiode dürfen Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zu fairen Entschädigungen nicht ergebnislos versanden.

Die Landesbauernverbände betonen, wer fremden Grund und Boden nutzt und damit wie die Unternehmen der Netzbetreiber auch fortwährende privatwirtschaftliche Erträge erwirtschaftet, muss gerechterweise auch die belasteten Eigentümer daran teilhaben lassen. Es ist nicht vermittelbar, dass Grundeigentümern zur Sicherung ihrer Akzeptanz für einen beschleunigten Netzausbau immer noch wiederkehrende Zahlungen verwehrt werden, die lediglich einen geringen Anteil im Vergleich zu den mit der Erdverkabelung verursachten Mehrkosten betragen würden.

Durch einen beschleunigten Netzausbau können innerhalb von nur vier Monaten die erheblichen Netzregelungskosten, die sogenannten Redispatchkosten, einspart werden, bevor diese noch stärker ansteigen. So könnten wiederkehrende Zahlungen dauerhaft finanziert werden, ohne den Verbraucher zusätzlich zu belasten.



Autor: DBV


 

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