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Agrarministerkonferenz

Entlastungspaket muss kommen


Der Deutsche Bauernverband fordert ein Sofortprogramm zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe. Die Agrarministerkonferenz in Mecklenburg-Vorpommern muss ein Entlastungspaket auf den Weg bringen.



Die anhaltende Krise in den Agrarmärkten mit ruinösen Erzeugerpreisen und deutlich eingebrochenen Erlösen verlangt eine sofort wirksame finanzielle Unterstützung zur Aufrechterhaltung der Liquidität in vielen Betrieben. Deshalb appelliert der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, an die Agrarminister von Bund und Ländern, in der aktuellen Marktkrise ein breit angelegtes Entlastungsprogramm zur nationalen Flankierung der europäischen Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft auf den Weg zu bringen. Die Agrarministerkonferenz, die am 14. und 15. April 2016 in Göhren-Lebbin in Mecklenburg-Vorpommern stattfindet, wird sich der schwierigen Situation in den Agrarmärkten annehmen.

 

Der Verbandsrat des DBV hat angesichts der akuten finanziellen Probleme und der für viele Betriebe existenzbedrohenden Situation ein 5-Punkte-Programm mit einer Reihe von sofort wirksamen Maßnahmen gefordert, um die Liquidität der Betriebe als „das Gebot der Stunde“ zu sichern. Solange eine europäische Lösung nicht in Sicht sei, müsse diese „Unterstützung aus nationalen Mitteln bestritten werden. Dazu gehören unmittelbare und unbürokratisch zugängliche Liquiditätshilfen und unbedingt auch Bürgschaftsprogramme“, fordert der DBV in dem den Agrarministern übermittelten Programm.

 

Zudem sind auch Entlastungen bei den Sozialversicherungen und im steuerlichen Bereich notwendig. So fordert der Bauernverband, die Bundeszuschüsse für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung in den Jahren 2017 und 2018 fortzuführen und auf 200 Mio. Euro anzuheben. Auch sei ein steuerliches Paket zur strukturellen Stärkung der landwirtschaftlichen Betriebe erforderlich, das aus Erleichterungen beim Investitionsabzugsbetrag und der befristeten Einführung eines Freibetrages für die Tilgung von Liquiditätshilfedarlehen besteht. Vorgeschlagen wird weiterhin eine Ausweitung der steuerlichen Risikovorsorgemöglichkeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Damit soll den landwirtschaftstypischen Markt- und Ernteschwankungen begegnet werden. Darüber hinaus fordert der DBV-Verbandsrat Bund und Länder auf, sicherzustellen, dass die EU Direktzahlungen bis spätestens Dezember des betreffenden Jahres vollständig ausgezahlt werden.

Zur Stärkung des Wettbewerbsrechts fordert der DBV, die Nachfragemacht des hochkonzentrierten Lebensmitteleinzelhandels in Deutschland wirksamer durch das Kartell- und Wettbewerbsrecht zu begrenzen. Entsprechende Klarstellungen und Ergänzungen sind nach einem kartellrechtlichen Gutachten, das der DBV in Auftrag gegeben hatte, im Zuge der anstehenden 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorzunehmen. Dazu gehört, das bis 2017 befristete Verbot des auch gelegentlichen Verkaufs unter Einstandspreis bei Lebensmitteln unbefristet zu verlängern.

 

Zur Stärkung der Betriebe im Wettbewerb schlägt der DBV-Verbandsrat ein Moratorium bei Bürokratie und Auflagen vor und fordert erneut wesentliche Nachbesserungen bei aktuellen Gesetzesvorhaben. Konkret angesprochen werden eine praxistaugliche Düngeverordnung, Korrekturen bei der NEC-Richtlinie, Bestandsschutz für alle bestehenden JGS-Anlagen sowie eine praxistaugliche Ausgestaltung der TA Luft. Um die Absatzförderung zu verbessern, sieht der Verbandsrat die Bundesregierung in der Pflicht, die Markterschließung und den Export zu forcieren. Alle Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Erschließung neuer Absatz- und Exportmärkte seien zu nutzen. Dazu zählt für den DBV insbesondere die Bereitstellung von Hermes-Bürgschaften für Exporte der Agrar- und Ernährungswirtschaft.



Autor: DBV



 

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