Mittlerweile wurde das erforderliche Antragsformular für die Zahlung der EU-Unterstützung für Schäden im Gemüsebereich bereitgestellt.
Damit können EU-Zahlungen entsprechend der Durchführungsverordnung EU Nr. 585/2011 der Kommission vom 17.06.2011 für befristete Sondermaßnahmen zur Stützung des Sektors Obst und Gemüse sowie der nationalen Verordnung zur Durchführung von EU-Sondermaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse vom 22. Juni 2011 beantragt werden. Unterstützungszahlungen in Höhe von bis zu 50 % der Schäden sind für Maßnahmen (Marktrücknahmen, Nicht- bzw. Grünernte) im Zeitraum vom 26.05.2011 bis 30.06.2011 möglich. Diese Schäden müssen zuvor bei den zuständigen Behörden angemeldet worden sein.
Der Antrag muss bis spätestens 11.07.2011 bei den zuständigen Behörden vorliegen. Zuständige Behörden sind die unteren Landwirtschaftsbehörden (Landratsämter) für Erzeuger die keiner anerkannten Erzeugerorganisation angehören. Die Antragsstellung für Mitglieder von anerkannten Erzeugerorganisationen wird von der Erzeugerorganisation gebündelt über das Regierungspräsidium Freiburg abgewickelt
Beihilfefähige Kulturen sind laut EU-Verordnung: Kopfsalat (Eisberg, Batavia), anderen Kopfsalat (Römersalat), Blattsalat (Eichblatt, Lollo bionda, Lollo rosso, Kraussalat), Endivie (Krause Endivie, Eskariol), Tomaten, Frische Gurken (Schlangengurken, Minigurken, usw.) Gemüsepaprika (alle Formen) und Zucchini (alle Formen).
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