EHEC-Entschädigung jetzt zügig auszahlen
Der DBV kritisierte aber, dass wichtige Salatarten, für die eine Verzehrswarnung ausgesprochen war, von der Entschädigungsregelung weiterhin ausgeschlossen blieben, zum Beispiel Rucola, Chinakohl und Feldsalat. Es ginge nicht an, dass Gemüsebauern bei diesen Kulturen leer ausgingen, weil sie durch behördliche Versäumnisse nicht in den Entschädigungskatalog aufgenommen worden seien, bemängelte der DBV. Produkte wie Zucchini oder Paprika seien dagegen berücksichtigt worden, ohne dass es hierfür eine Verzehrswarnung gegeben habe.
Der DBV geht von einem Schaden von etwa 75 Millionen Euro aus, davon konnten 32 Millionen Euro im Rahmen des EU-Entschädigungsprogrammes geltend gemacht werden. Die Entschädigungsquote beträgt 50 Prozent, so dass die genannten 16 Millionen Euro ausgezahlt werden.
Nach Einschätzung des DBV hat sich die Verbrauchernachfrage bei Frischgemüse nach Aufhebung der Verzehrswarnung noch nicht wieder vollständig normalisiert.
Autor: DBV