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Naturschutz

Dilemma zwischen Wunsch und Wirklichkeit


Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hatte eine Studie bezüglich Naturschutz und Tierwohl in Auftrag gegeben.  Diese verdeutlicht das Dilemma zwischen Wunsch und Wirklichkeit. Der Umweltbeauftragte des Deutschen Bauernverbands (DBV), Eberhard Hartelt, sieht Schwächen der Studie.


Wenn nach der Umfrage des Bundesumweltministeriums mehr als 83 Prozent unserer Bürger mehr Naturschutz und Tierwohl in der Landwirtschaft wollen, dann kann ich nur ergänzen, dass wir Bauern uns Tag für Tag für den Schutz der Nutztiere und die Schonung der Umwelt einsetzen und gleichzeitig die Versorgung der Bürger mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln sichern.“ Mit dieser Wertung reagierte der Umweltbeauftragte des DBV, Eberhard Hartelt, auf die  veröffentlichte Meinungsumfrage des Ministeriums.

Hier geht´s zur Studie

Aus Sicht des DBV-Umweltbeauftragten und Präsidenten des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd verdeutlicht die Studie das Dilemma zwischen Wünschen und tatsächlichem Tun. So unterstützten 60 Prozent der Befragten die Aussage, dass es die Pflicht der Menschen ist, die Natur zu schützen, gleichzeitig fühlen sich aber nur 24 Prozent persönlich verantwortlich, die Natur zu erhalten. „Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass eine Mehrheit der Befragten strengere Regeln und Gesetze für die Landwirtschaft im Naturschutz und beim Tierwohl für sinnvoll erachtet“, betonte Hartelt. In der Umfrage sei leider nicht abgefragt worden, wie viel jeder Verbraucher an der Ladentheke bereit sei zu zahlen, wenn die Bauern ihre kostenaufwändigen Leistungen im Naturschutz und beim Tierwohl erhöhen würden. Denn der Verbraucher entscheide jeden Tag beim Einkauf seiner Lebensmittel über die Art der Produktion.

Als unverantwortlich bezeichnete Hartelt die Forderung von Bundesumweltministerin Hendricks, Direktzahlungen nur noch für Naturschutzleistungen zu verwenden. Die Ministerin verkenne, dass bereits heute Direktzahlungen für Greening-Maßnahmen und als Ausgleich für Agrarumweltmaßnahmen eingesetzt werden, die die Landwirte auf jedem 3. Hektar durchführen. Das Umweltministerium nehme das wirtschaftliche Aus für einen großen Teil gerade kleinerer und mittlerer Betriebe in Kauf. Da nach geltendem Recht mit Naturschutzmaßnahmen kein Geld verdient und nur höhere Kosten und geringere Erträge ausgeglichen werden dürfen, gefährdet Bundesministerin Hendricks mit ihrer Forderung die Existenz vieler Betriebe, betonte Hartelt.

 



Autor: DBV



 

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