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Gemeinsamen Antragsverfahren 2016

Die wichtigsten Termine im Überblick


Hier sind alle wichtigsten Termine im Gemeinsamen Antragsverfahren 2016. Unter www.landwirtschaft-bw.info sind alle wichtigen Merkblätter und Formulare zum Gemeinsamen Antrag 2016 zu finden.



Januar

  • 31. Januar: Ende der Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff (ausgenommen Festmist ohne Geflügelkot) auf Ackerflächen und Grünland.


Februar

  • 15. Februar: Ende des Pflugverbots für Ackerflächen, die der Wassererosionsgefährdungsklasse CCWasser1 und CCWasser2 zugewiesen und nicht in eine besondere Fördermaßnahme zum Erosionsschutz einbezogen sind.
  • Schläge mit Ackerflächen, die der Wassererosionsgefährdungsklasse CCWasser2 zugewiesen sind, dürfen zwischen dem 16. Februar und dem 30. November nur bei einer unmittelbar folgenden Aussaat gepflügt werden. Vor der Aussaat von Reihenkulturen mit einem Reihenabstand von 45 Zentimeter und mehr ist das Pflügen verboten.


März

  • Ab 1. März: Ackerflächen der Winderosionsgefährdungsklasse CCWind 1 dürfen nur bei unmittelbar folgender Aussaat gepflügt werden. Ausnahme vom Pflugverbot bei Reihenkulturen, wenn Grünstreifen angelegt wurden.
  • 31. März: Nährstoffvergleich und Humusbilanz für 2015 müssen erstellt sein.


April

  • 1. April bis 30. Juni: Mäh-, Häcksel- und Mulchverbot auf stillgelegten Acker- und Dauergrünlandflächen sowie bestimmten ökologischen Vorrangflächen.


Mai

  • 17. Mai: Letzter Tag zur Abgabe des Gemeinsamen Antrages.Winzer, die Umstrukturierungs- und Umstellungsmittel beantragt haben, müssen in den drei auf die Auszahlung folgenden Jahren einen Gemeinsamen Antrag stellen. Letzter Termin zur Beantragung der Auszahlung von Mitteln für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen im Rahmen des Gemeinsamen Antrags. Letzter Termin zur Aussaat der einjährigen Brachebegrünung nach FAKT.
  • Ab 15. Mai bis 31. August: Stickstoffbindende Pflanzen, die als ökologische Vorrangflächen angemeldet worden sind, müssen auf der Fläche vorhanden sein. Für grobkörnige Leguminosen gilt der Zeitraum bis 15. August.
  • 31. Mai: Letzter Termin für Änderungen im Gemeinsamen Antrag.


Juni

  • 1. Juni: Letzter Termin für den Weideauftrieb bei Teilnahme an der FAKT-Maßnahme G1 Sommerweide.
  • Ab 1. Juni bis 15. Juli: Relevanter Zeitraum, in dem die Vorschriften der Anbaudiversifizierung im Rahmen des Greenings erfüllt sein müssen.
  • 30. Juni: Ende des Pflegeverbots auf Flächen, die aus der landwirtschaftlichen Produktion genommen wurden.


Juli

  • 15. Juli: Abgabefrist für Propfrebenrechnungen und Rechnungen für Tropfschläuche bei Teilnahme am Programm Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen.
  • Ab 16. Juli bis 1. Oktober: Aussaat von Kulturpflanzenmischungen auf Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die als ökologische Vorrangfläche gemeldet wurden.


August

  • Ab Mitte August: Zwischenfrüchte und Begrünungen, die als Ökologische Vorrangflächen ausgewiesen sind, sowie Winterkulturen und Winterzwischenfrüchte, die als Folgefrucht von stickstoffbindenden Pflanzen im Rahmen von Ökologischen Vorrangflächen angebaut werden, müssen bis zum 15. Januar des Folgejahres auf der Fläche belassen werden.
  • Bis 31. August: Aussaat der Begrünungsmischungen nach FAKT (E 1.2) sowie der Winterbegrünung (F 1).


September

  • Bis 1. September: Aussaat einer Begrünung in Problem- und Sanierungsgebieten nach der SchALVO in Lagen über 500 Meter, wenn im gleichen Jahr keine Folgekultur angebaut wird.
  • Bis 15. September: Einsaat der Ackerbegrünung nach FAKT (E 1.1) in Form von Unter- oder Blanksaaten. Außerdem Einsaat der Begrünung in Prob­lem- und Sanierungsgebieten nach SchALVO in Lagen unter 500 Metern.
  • 30. September: Ende des prämienrelevanten Weidezeitraums bei Teilnahme an FAKT-Maßnahme Sommerweide (G 1). Die Beweidung kann aber auch später beendet werden.


November

  • 1. November: Letzter Termin zur Abgabe des Weidetagebuchs 2016.
  • Ab 1. November bis 31. Dezember: Antragstellung zur Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen für das Pflanzjahr 2017.
  • 1. November bis 31. Januar: Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff auf Ackerflächen.
  • 15. November bis 31. Januar: Sperrfrist für die Ausbringung stickstoffhaltiger Düngemittel auf Grünland.
  • Ab Ende November: Einarbeitung der Begrünungsmischungen nach FAKT (E 1.2) sowie der Brachebegrünung (E 2.1, E 2.2).


Dezember

  • 1. Dezember bis 15. Februar: Pflugverbot für Ackerflächen, die der CCWasser1 oder CCWasser2 zugehören und nicht in eine besondere Fördermaßnahme zum Erosionsschutz einbezogen sind. Das Pflügen nach der Ernte der Vorfrucht ist nur bei einer Aussaat vor dem 1. Dezember zulässig.
  • Ab Mitte Dezember bis 20. Januar: Abgabe des Tierseuchenkassenbelegs und des Bestandsregisters bei Teilnahme an der FAKT-Maßnahme „Tiergerechte Mastschweinehaltung“ sowie Abgabe der Teilnahmebescheinigung einer anerkannten Kontrollstelle an der FAKT-Maßnahme „Ökologischer Landbau“.
  • Bis 31. Dezember: Letzter Termin für Aufzeichnungen über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.


Autor: BWagrar



 

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