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Rinderhaltung

Bundestierärztekammer fordert Verbot der Anbindehaltung


Die Bundestierärztekammer fordert die Anbindehaltung von Rindern mit einer angemessenen Übergangsfrist zu verbieten. Eine entsprechende Stellungnahme erarbeiteten die Ausschüsse für Tierschutz und Wiederkäuer der Bundestierärztekammer, die im April an das zuständige Referat im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verschickt wurde. Der Präsident des Hessischen Bauernverbandes, Friedhelm Schneider, hat sich daher in einem Schreiben an den Präsidenten der Bundestierärztekammer, Professor Theodor Mantel, gewandt und vehement gegen eine pauschale Verunglimpfung dieser Tierhalter ausgesprochen.


Laut der Bundestierärztekammer gebe es in Deutschland kein explizites Verbot der Anbindehaltung von über sechs Monate alten Rindern. Die Tierschutznutztierhaltungsverordnung regele die Haltung nur für Kälber bis zu einem Alter von sechs Monaten und verbiete hier die Anbindung. Konkrete Anforderungen an die Haltung von älteren Rindern suche man vergebens. Vor diesem Hintergrund erarbeiteten die Ausschüsse für Tierschutz und Wiederkäuer der Bundestierärztekammer eine Stellungnahme, die im April an das zuständige Referat im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verschickt worden ist. „Kernpunkt dieser Stellungnahme ist die Forderung nach Schaffung klarer rechtlicher Regelungen zur Gestaltung der Haltungsform von über sechs Monate alten Rindern. Unsere Experten sind sich darin einig, dass die Anbindehaltung mit einer an den Erfordernissen des Tierschutzes orientierten Übergangsphase grundsätzlich verboten werden muss“, betont Prof. Dr. Mantel. Laut einer Pressemitteilung des Hessischen Bauernverbandes verweise die Kammer in ihrer öffentlichen Stellungnahme darauf, dass die Cross Compliance-Kontrollen ein wirksames Instrument zur Sanktionierung von Betrieben sein könnten, deren Tiere sich in ständiger Anbindehaltung befinden. Der Präsident des Hessischen Bauernverbandes, Friedhelm Schneider, hat sich nun in einem Schreiben an den Präsidenten der Bundestierärztekammer, Professor Theodor Mantel, gewandt und vehement gegen eine pauschale Verunglimpfung der Tierhalter mit Anbindehaltung ausgesprochen. Schneider verweist darauf, dass die Anbindehaltung nach EU-Recht gestattet ist, wenn dem Bedürfnis der Tiere nach ausreichender Bewegungsfreiheit trotzdem genüge getan wird und die Tiere nicht leiden. Auch die geforderte Verschärfung der bestehenden Rechtslage weist Schneider vehement zurück. „Die rechtlichen Grundlagen für Kontrollen und mögliche Sanktionierungen sind längst gegeben und müssen nicht zusätzlich geschaffen werden“, so Schneider. Prof. Mantel indess sagt, dass: „Im Gespräch mit Bauernverbänden habe ich immer wieder betont, dass Verbesserungen in der Tierhaltung nur gemeinsam mit den Landwirten und nicht gegen diese durchgesetzt werden können! Aus diesem Grund sprechen wir in der Stellungnahme auch von einer angemessenen Übergangsfrist.“


Autor: Bundestierärztekammer, Hessischer Bauernverband



 

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