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MEPL III

Brüssel genehmigt Förderprogramme


Die EU-Kommission hat die baden-württembergischen Förderprogramme für Landwirtschaft und Ländlichen Raum von 2014 bis 2020 – gemeinsam mit 23 weiteren Entwicklungsprogrammen von EU-Mitgliedsstaaten und -Regionen –offiziell genehmigt. Neben neuen Schwerpunkten gibt es mehr Geld als in der vorherigen Förderperiode – insgesamt rund 1,9 Milliarden Euro.


„Die Brüsseler Genehmigung der neuen Förderprogramme für Landwirtschaft und Ländlichen Raum ist eine gute Nachricht für die heimische Land- und Forstwirtschaft, den Natur-, Umwelt- und Klimaschutz, für die Erhaltung unserer einzigartigen Kulturlandschaften sowie für die regionale Entwicklung in unserem Land. Damit schlagen wir ein neues Kapitel in der Förderung für Landwirtschaft und Ländlichen Raum auf“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, am Dienstag (26. Mai).

„Mit der Genehmigung aus Brüssel können wir für die siebenjährige Förderperiode 2014 bis 2020 über den Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg (MEPL III) und weitere Landesmaßnahmen rund 1,9 Milliarden Euro Fördermittel in die Entwicklung des ländlichen Raums in Baden-Württemberg investieren – das sind pro Jahr rund 270 Millionen Euro“, so Bonde.

Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen
Der Minister wies darauf hin, dass er mit der heute von der EU-Kommission erteilten Genehmigung die drei politischen Schwerpunktsetzungen der grün-roten Landesregierung für die ländliche Entwicklung bestätigt sehe: Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, Förderung der Nachhaltigkeit und des Ressourcen- und Klimaschutzes sowie des Tierwohls sowie Förderung der ausgewogenen Entwicklung des ländlichen Raums einschließlich der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen.

„Die Landesregierung hat sich sehr engagiert für das Prinzip ‚Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen‘ eingesetzt, das nun Grundlage aller Förderprogramme ist. Künftig werden damit viele Leistungen für Natur-, Umwelt-, Klima- und Tierschutz gefördert, für die es am Markt keine angemessene Entlohnung gibt. So können wir den wichtigen Einsatz der Bäuerinnen und Bauern im Land finanziell würdigen. Die 16 Förderprogramme im MEPL III unterstützen insbesondere die heimische Landwirtschaft und den Naturschutz. Sie fördern außerdem den Erhalt wertvoller Naturräume und die Vielfalt unserer Kulturlandschaften. Und sie helfen, einen lebendigen Ländlichen Raum zu erhalten“, sagte Bonde. Ganz besonders wies er auf die Erweiterung des Programmspektrums um die Förderung der Beratung der landwirtschaftlichen Familienbetriebe und der Innovation hin. Der Minister dankte den Partnern des Ländlichen Raums für deren engagierte Mitwirkung an der Ausgestaltung der Programme. Bonde wies darauf hin, dass dank einer Übergangsregelung trotz des auf EU-Ebene verzögerten Genehmigungsverfahrens die Kontinuität der Förderung der ländlichen Entwicklung jederzeit gewährleistet worden sei.



Autor: MLR



 

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