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Breitband

Breitbandförderung: Schnelligkeit durch Gründlichkeit!


Das Bundeskabinett wird in Kürze das seit langem angekündigte Breitbandförderprogramm des Bundes auf den Weg bringen und die dafür maßgebliche Förderrichtlinie verabschieden. Der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Deutsche Landkreistag (DLT) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) unterstreichen die Notwendigkeit dieses Schrittes und fordern die konsequente Ausrichtung des Förderprogramms auf den Ausbau von Glasfaserverbindungen. Wesentliche Voraussetzung dafür ist die Förderung von kommunalen Betreibermodellen.


Es ist gut, dass sich der Bund nun endlich dazu durchgerungen hat, den Breitbandausbau in Deutschland mit nennenswerten Mitteln zu unterstützen. Diese Gelder müssten in erster Linie dazu verwendet werden, möglichst schnell und flächendeckend Glasfaserinfrastrukturen zu realisieren. Nur solche Infrastrukturen sind zukunftssicher. Dafür muss die Bundesregierung endlich die richtigen Weichen stellen, fordern DBV, DIHK, DLT und ZDH.

Die aktuelle Breitband-Strategie der Bundesregierung ist auf die Versorgung mit 50 Mbit/s im Download ausgerichtet. Das ist zu kurz gesprungen mit Blick auf beispielsweise Cloud-basierte Geschäftsmodelle, digital vernetzte Wertschöpfungsketten, vernetzte Gebäudemodelle der Bauwirtschaft, Landwirtschaft 4.0, das „Internet der Dinge“, Telemedizin oder auch internetbasierte Mobilität. Sie benötigen schon bald regelmäßig symmetrische Übertragungsbandbreiten mit deutlich über 50 Mbit/s, geringe Latenzzeiten, höchste Netzstabilität und weitere anspruchsvolle Spezifika. Diese Anforderungen betreffen Ballungsräume und ländliche Gebiete gleichermaßen. Das Gedeihen von regionalen Wirtschaftsräumen, die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten deutschen Volkswirtschaft und nicht zuletzt zahlreiche Arbeitsplätze in den Unternehmen sind abhängig von einer zukunftsfähigen digitalen Infrastruktur. Leistungsfähiges Internet wird immer wichtiger für die Zukunftsperspektiven der Menschen in ländlichen Bereichen. Ohne hinreichend schnelles Internet verlieren diese Gebiete auch ihre Attraktivität für Fachkräfte.

Nach dem Stand der Dinge kann dies nur eine Glasfaserinfrastruktur leisten. Es ist deshalb nicht nachzuvollziehen, dass bei der Vergabe von Fördermitteln solche Projekte besonders bevorzugt werden sollen, die bereits Ende 2018 abgeschlossen sind. Diese Zeitspanne ist zu knapp bemessen, um eine flächendeckende Verlegung neuer Glasfaserleitungen zu ermöglichen. Die Infrastrukturen für die Zukunft müssen heute geplant und gebaut werden – und zwar unter Berücksichtigung bereits jetzt absehbarer zukünftiger Erfordernisse.

Auch der Bundesrechnungshof (BRH) empfahl in einem jetzt bekanntgewordenen Berichtsentwurf dem Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI), es sollte von der Förderung technischer Varianten absehen, deren Übertragungsquoten in absehbarer Zeit nicht mehr ausreichten. Neue „Varianten“, wie beispielsweise das Vectoring, würden wegen neuerlichen Investitionsbedarfs den Bundeshaushalt in Kürze zum zweiten Mal belasten und insgesamt zu höheren Ausgaben führen.

Die kommunalen Betreibermodelle, wie sie von vielen Landkreisen und ihren Gemeinden, auch zusammen mit weiteren Partnern, verfolgt werden, sehen eine flächendeckende Erschließung der Gewerbebetriebe und Haushalte mit Glasfaser regelmäßig vor. Dies kann mit der sogenannten Wirtschaftlichkeitslückenförderung (dabei wird die Differenz zwischen Ausbau- und Betriebskosten und Einnahmen des Telekommunikationsunternehmens über einen Betrachtungszeitraum von 7 Jahren subventioniert) absehbar nicht sichergestellt werden. Die vier Verbände lehnten deshalb auch die strukturelle Benachteiligung des Betreibermodells gegenüber der Wirtschaftlichkeitslückenförderung in der Förderrichtlinie ab. In den gegenwärtigen Entwürfen ist dies nach wie vor an verschiedenen Punkten der Fall. Beispielsweise dadurch, dass beim Betreibermodell die Finanzierungs- und Betriebskosten bei der Ermittlung des seitens des Bundes förderfähigen Betrages nicht berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund appellieren DBV, DIHK, DLT und ZDH nachdrücklich für den Grundsatz: „Schnelligkeit durch Gründlichkeit!“



Autor: DBV



 

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