EU-Milchpaket
Antragsverfahren zur Milchmengenreduzierung gestartet
Um die Anträge in dem von der EU vorgegebenen, kurzen Zeitfenster abwickeln zu können, ist die online-Erfassung der Daten durch den Antragsteller in der HIT-Datenbank (www.hi-tier.de) sowie die Vorlage der Unterlagen beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium erforderlich.
Antragstellerinnen und Antragsteller, die noch keine PIN für den Zugang zur HIT-Datenbank haben, müssen diese online unter
https://hitpin.lgl-bw.de/hitpinerneuerung/ oder per E-Mail an ZID@mlr.bwl.de beantragen.
Das Antragsverfahren im Detail
Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe für den ersten Verringerungszeitraum beziehungsweise Antragsrunde kann erst nach Ablauf des ersten Verringerungszeitraums, spätestens jedoch am 14. Februar 2017 bei dem jeweils zuständigen Regierungspräsidium gestellt werden. Die Auszahlung wird voraussichtlich im März 2017 erfolgen.
Zuständige Behörden für das Beihilfeverfahren
An der ersten Runde können alle Kuhmilcherzeuger teilnehmen, die ihre Milchmenge im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2016 verringern wollen. Voraussetzung ist, dass diese im Bezugszeitraum des Vorjahrs (Oktober bis Dezember 2015) und im Juli 2016 an Erstkäufer – wie Molkereien, Händler oder Erzeugerorganisationen – geliefert haben. Für jedes im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum verringerte Kilo erhalten sie eine Beihilfe in Höhe von 14 Cent, maximal 50 Prozent der gelieferten Menge im Bezugs-zeitraum. Die EU-Kommission muss aber gegebenenfalls bei einer Überzeichnung des gesamten EU-Budgets eine Kürzung der Verringerungsmengen durch einen Koeffizienten vornehmen. Die Antragssteller werden darüber in geeigneter Weise bis Ende September 2016 informiert werden. Weitere Antragsrunden würden dann entfallen.
Autor: Ministerium Ländlicher Raum