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Milchverringerungsbeihilfe

Antrag bis 14. Februar stellen


Ab dem 1. Januar 2017 kann über die HIT-Datenbank http://www.hi-tier.de ein Zahlungsantrag für den ersten Reduktionszeitraum des EU-Milchverringerungsprogramms eingegeben werden. Mit dem Zahlungsantrag stellen die Milcherzeuger einen Antrag auf Auszahlung der Beihilfe und müssen nachweisen, wie viel Milch sie im Reduktionszeitraum produziert haben. Als Nachweis gelten die Milchgeldabrechnungen bzw. schriftliche Bestätigungen der Molkereien.



Die notwendigen Unterlagen müssen in Baden-Württemberg an die jeweils bei den Regierungspräsidien zuständige Stelle übermittelt werden. Wie in BWagrar 35/2016 (S. 10-11) berichtet, gilt für die erste Antragsrunde (Reduktionszeitraum
1. Oktober bis 31. Dezember 2016) als Stichtag der 14.Februar 2017. Die Antragstellung der Zahlungsanträge für die zweite Antragsrunde (Reduktionszeitraum 1. November 2016 bis 28. Februar 2017) beginnt am 1. Februar 2017 und endet am 17. März 2017.

Frist nicht vergessen
Die Stellung eines Zahlungsantrages ist jedoch nur möglich, wenn der Förderantrag zuvor positiv durch die Verwaltung entschieden wurde. Die Auszahlung erfolgt spätestens 90 Tage nach Ende des jeweiligen Verringerungszeitraums, für die erste Antragsrunde also bis zum 31. März 2017. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass nur fristgerecht bis zum 14. Februar 2017 (Ausschlussfrist für die erste Runde) beim zuständigen Regierungspräsidium schriftlich eingegangene Anträge mit den entsprechenden Nachweisen zur Auszahlung kommen können.

Nähere Details hat das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium (MLR) unter http://www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.Foerderung,Len/Startseite/ Foerderwegweiser/ milchverringerungsbeihilfe veröffentlicht.
 



Autor: Horst Wenk, LBV



 

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