Initiative Tierwohl
Anmeldefrist 28. April 2015
Die Anmeldefrist zur Teilnahme an der Initiative Tierwohl (ITW) läuft bis zum 28. April 2015. Zu diesem Termin müssen die betrieblichen Anmeldedaten - festgehalten in der Teilnahmeerklärung mit dem Bündler - in der zentralen ITW-Datenbank erfasst sein. Zu den Anmeldedaten gehören:
- Stammdaten
- Produktionsarten
- Kriterienauswahl und
- Umsetzungszeitpunkt.
Vorlaufzeit beim Bündler erforderlich
Die Bearbeitung und Eingabe erfolgt durch den Bündler. Zur Wahrung der Frist ist deshalb eine gewisse Vorlaufzeit beim Bündler erforderlich. Um Fristversäumnisse zu vermeiden, ist es Voraussetzung, dass die Teilnahmeerklärungen bis zum 27. April 2015 beim Bündler vorliegen. Nur dann ist eine rechtzeitige Erfassung gewährleistet.
Grundsätzlich spielt es für die Zulassung zur ITW keine Rolle, zu welchem Zeitpunkt bis 27. April 2015 die Anmeldung erfolgt. Maßgebend für Zulassungsreihenfolge ist bei ausgeschöpften ITW-Mitteln der Zeitpunkt des selbst festzulegenden Datums zur Umsetzung der Kriterien.
Weitergehende Informationen zur Initiative Tierwohl (ITW) finden Sie auf der zentralen Homepage www.initiative-tierwohl.de und auf www.qs-bw.de, www.bwagrar.de, www.lbv-bw.de.
Autor: Manfred Oetzel, QSBW