Beitragsvorschuss an LBG
15. Januar muss überwiesen sein
Die LBG weist nun aktuell darauf hin, dass der Vorschuss spätestens am 15. Januar 2018 auf ihrem Konto gutgeschrieben sein muss. Dabei sollten auch die Banklaufzeiten berücksichtigt werden.
Die LBG empfiehlt, eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Das stellt die pünktliche Zahlung sicher und erspart den Beitragszahlenden somit eventuell anfallende Säumniszuschläge.
Hier gehts zum Formular für die Einzugsermächtigung
Autor: Nicole Spieß, Landesbauernverband und Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft