Blauzungenkrankheit

Schutzimpfungen von Rindern, Schafen und Ziegen


Tiergesundheitsexperten von Bund und Ländern rechnen mit einer erneuten Einschleppung der Blauzungenkrankheit nach Süddeutschland. Sie raten daher zu einer vorbeugenden Schutzimpfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Viruserkrankung. Das Land wird die Tierhalter im Kampf gegen die Blauzungenkrankheit finanziell unterstützen. Impfungen sind ab Mitte April möglich.


Tiergesundheitsexperten raten zu einer vorbeugenden Schutzimpfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Blauzungenerkrankung.

„Die Tierhalter im Land sollten die Möglichkeit nutzen und ihre Rinder, Schafe und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen. Die Impfung stellt den einzig wirksamen Schutz vor einer Erkrankung dar und erspart den Tieren unnötige Schmerzen und Leid. Gemeinsam mit der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützen wir die Tierhalter bei der Impfung“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde, der im Land auch für Tierschutz und Tiergesundheit zuständig ist.

Das Land wird die Impfstoffkosten bei Ziegen vollständig übernehmen. Bei Rindern und Schafen trägt es bis zu 50 Prozent der Impfgebühren. Das Land stellt bis zu 700.000 Euro für die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit bereit. Gemeinsam mit der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg, die die Impfstoffkosten bei Rindern und Schafen vollständig erstattet, stellen Land und Tierseuchenkasse über 1 Million Euro zur Verfügung. „Mit dieser anteiligen Kostenübernahme leistet das Land gemeinsam mit der Tierseuchenkasse einen wichtigen Beitrag, um eine Ansteckung von Rindern, Schafen und Ziegen mit der Blauzungenkrankheit zu verhindern“, sagte Bonde.


Abhängig von der Größe des Tierbestands übernimmt das Land bei den Impfgebühren bis zu 2 Euro für die zur Grundimmunisierung erforderliche zweimalige Impfung für jedes geimpfte Rind und bis zu 1,50 Euro für jedes geimpfte Schaf. Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg erstattet zudem sämtliche Impfstoffkosten bei der Impfung von Rindern und Schafen. Bei den Ziegen wird das Land die Impfstoffkosten vollständig tragen. „Mit der Impfung sollen sowohl Erkrankungen als auch Tierverluste, wie sie insbesondere bei Schafen und Ziegen in Südosteuropa berichtet wurden, verhindert werden“, sagte der Minister.


Seit September 2015 wurde in Frankreich in über 210 Nutztierhaltungen die Blauzungenkrankheit nachgewiesen. Die Sperrzone, die im Umkreis von 150 Kilometer um die betroffenen Betriebe eingerichtet wurde, umfasst zwischenzeitlich den größten Teil Frankreichs und ist rund 60 Kilometer von der deutsch-französischen Grenze in Südbaden entfernt. Allein in diesem Jahr wurden bereits 64 Ausbrüche der Blauzungenkrankheit in Frankreich gemeldet.

In Österreich wurde seit November 2015 ein weiterer Serotyp des Blauzungenvirus (BT-Virus) in der Steiermark und im Burgenland nachgewiesen. Ob und wie schnell sich diese beiden Seuchengeschehen auf Baden-Württemberg ausdehnen werden, hängt von den weiteren Entwicklungen in den Nachbarländern ab. Wichtige Faktoren sind dabei das Wetter und damit zusam-menhängend die Aktivität der Stechmücken, die das Virus übertragen.
Wegen der Nähe zu Frankreich und der größeren Gefahr der Einschleppung des Virustyps BTV 8 (engl. Bluetongue virus, kurz BTV, Serotyp 8) sollten die Tiere insbesondere gegen das dort nachgewiesene Virus geimpft werden. Da eine Einschleppung des BT-Virustyps 4 aus Österreich nach Deutschland ebenfalls nicht ausgeschlossen werden kann, empfiehlt die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin empfängliche Tiere gleichzeitig gegen die beiden Virustypen BTV 4 und 8 impfen zu lassen. Den Tierhalterinnen und Tierhaltern entstehen keine höheren Impfstoffkosten, da das Land und die Tierseuchenkasse die Kosten für den Impfstoff komplett übernehmen.


Vorbereitungen für Impfung laufen

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz schafft derzeit in enger Abstimmung mit der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg die Voraussetzungen, damit Rinder, Schafe und Ziegen im Land voraussichtlich ab Mitte April 2016 gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden können. Die Tierhalterinnen und -halter waren zuvor gebeten worden, der Bestandstierärztin beziehungsweise dem Bestandstierarzt den Impfbedarf ihrer Tiere mitzuteilen. Diese informieren wiederum bis 15. März 2016 gebündelt die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg über die Anzahl und Art der zu impfenden Tiere und gegen welchen Virustyp geimpft werden soll. Die Tierseuchenkasse verhandelt im Anschluss mit den Impfstoffherstellern wegen der benötigten Impfstoffmenge, damit der Impfstoff in ausreichender Menge so schnell wie möglich zur Verfügung steht.


Hintergrundinformationen:
Die Blauzungenkrankheit ist eine durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen) übertragene anzeigepflichtige Tierseuche insbesondere der Rinder, Schafe und Ziegen. Sie äußert sich unter anderem durch Fieber, Entzündungen der Schleimhäute, Entzündungen im Zitzenbereich, Lahmheiten, vermehrten Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Besonders bei Schafen schwillt die Zunge an, wird blau und kann aus dem Maul heraushängen. Vor allem bei Schafen und Ziegen kann es zu schwerwiegenden Erkrankungen mit Todesfolge oder Verlammungen (Aborte/Fehlgeburten) kommen. Betroffen sind neben Rindern, Schafen und Ziegen auch Kameliden und Rotwild. Wegen der Übertragung durch Stechmücken ist eine wirksame Verhinderung und Bekämpfung nur durch eine vorbeugende Impfung möglich.
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Für den Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr, weshalb Fleisch- und Milchprodukte ohne Beden-ken verzehrt werden können.

Damit die geimpften Tiere einen wirksamen Impfschutz erhalten, müssen sie zweimal im Abstand von 3 Wochen geimpft werden. Dies gilt auch für Tiere, die bereits in den Jahren 2008 bis 2011 geimpft wurden. Die Erfassung der geimpften Tiere in der HIT-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) beziehungsweise durch die zuständigen Veterinärämter ist wichtig für einen möglichen Transport dieser Tiere aus einer eventuell einzurichtenden Restriktionszone im Falle einer amt-lichen Feststellung des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit.


Bei Fragen können die Veterinärämter, der Rinder- und Schafherdengesund-heitsdienst der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg, praktizierende Tierärz-tinnen und Tierärzte sowie die Verbände Auskunft geben.


Informationen rund um Tierschutz und Tiergesundheit sind unter http://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-und-tiergesundheit/ abrufbar. Informationen zur Tierseuchenkasse Baden-Württemberg finden Sie unter http://www.tsk-bw.de/.


Informationen zur Blauzungenkrankheit finden Sie außerdem unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-und-tiergesundheit/gesunde-tiere/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/blauzungenkrankheit/.



Autor: MLR



 

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