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Pressemitteilung

Ansturm auf Wald, Wiesen und Äcker bleibt nicht ohne Folgen


Gemeinsamer Appell: Pflanzen- und Tierwelt schützen – Eigentum respektieren

Mit der dritten Coronawelle und dem erneutem Lockdown hat sich das hohe Personenaufkommen auf Feld und Flur weiter verschärft. „Der Ansturm durch Spaziergänger, Radfahrer, Freizeitsportler sowie Hundehalter auf Wald, Wiesen und Äckern bleibt nicht ohne Folgen für Natur und Landwirtschaft“, erklären Joachim Rukwied, Präsident des Landesbauernverbandes (LBV) und Dr. Gerhard Bronner, Vorsitzender des Landesnaturschutzverbandes (LNV). „Wir appellieren an die Bevölkerung, gewisse Regeln zu berücksichtigen, um Wildtiere zu schützen und landwirtschaftliche Kulturen nicht zu beschädigen.“



Picknick auf blühender Weide, Getreidefelder als Spielwiese oder Radfahren querfeldein im Wald – auf Feld und Flur ist das Konfliktpotenzial derzeit hoch. Den meisten Freizeitsuchenden ist nicht bewusst, dass der Großteil der Gebiete in der Natur landwirtschaftliche Fläche ist, die zur Lebens- und Futtermittelproduktion dient. Hier gilt von März bis November ein gesetzliches Betretungsverbot. „Egal ob die Flächen eingezäunt sind oder nicht: Auf Wiesen und Äckern gilt ein Betretungsverbot für Menschen wie Hunde gleichermaßen – auch im Garten-, Obst- und Weinbau“, erklärt Bauernpräsident Rukwied. „Es häufen sich die Beschwerden aus der Landwirtschaft, dass immer mehr Menschen beispielsweise Gras und aufwachsendes Getreide zertreten, Hundekot und sonstigen Müll zurücklassen. Vielen scheint nicht bewusst zu sein, dass es sich dabei um Lebens- und Futtermittel handelt.“

Jetzt im Mai ziehen die meisten freilebenden Tiere ihre Jungen auf. „Während sich viele Tiere an Menschen gewöhnen, die immer auf denselben Wegen unterwegs sind, werden Querfeldein-Spaziergänger oft als Gefahr wahrgenommen“, erklärt LNV-Vorsitzender Dr. Gerhard Bronner. „Die Folgen sind gravierend: Vogeleltern lassen ihre Jungen oder die bebrüteten Eier zurück. Im schlimmsten Fall kommen die Jungtiere bei dauernden Störungen ums Leben.“

Respektvoller Umgang mit Natur und Eigentum
Freilaufende Hunde oder unkontrollierte Menschenmassen können Weidetiere in Panik versetzen und Wildtiere sowie Brutvögel aufschrecken. „Führen Sie Hunde an der Leine, damit diese nicht auf bestellte Ackerflächen oder Wiesen rennen und bleiben Sie auf den befestigten Wegen“, raten die beiden Verbandsvertreter. Zudem seien Wiesen, Felder und Wälder keine Müllhalden. Weggeworfene Taschentücher, Flaschen, vergessenes Hundespielzeug, Scherben oder Dosen können ins Futter von Nutztieren gelangen und die Tiere lebensgefährlich verletzen. Der Müll baut sich nicht ab, bleibt in der Natur und kann so auch in den Lebensmittelkreislauf gelangen. Entsorgen Sie deshalb Abfälle unbedingt in öffentlichen Mülleimern oder zu Hause.

Informationsbroschüre erhältlich
Der Landesbauernverband hat die Informationsbroschüre „Für ein gutes Miteinander“ veröffentlicht, welche Konfliktthemen in Feld und Flur aufgreift und erklärt die Sichtweise der Landwirte sowie Verhaltensregeln in freier Natur. Sie ist kostenlos erhältlich beim Landesbauernverband „Referat Öffentlichkeitsarbeit“, Ida Hartmann, E-Mail: hartmann@lbv-bw.de oder digital unter www.lbv-bw.de/Service/Publikationen

Hintergrund: Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. (LBV) vertritt rund 36.000 Landwirte aus Baden-Württemberg. 23 selbstständige Kreisbauernverbände nehmen auf regionaler Ebene die Interessen des bäuerlichen Berufsstandes wahr. Insgesamt ist jeder zehnte Arbeitnehmer in Baden-Württemberg direkt oder indirekt von der Landwirtschaft abhängig.

Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e. V. (LNV) ist der Dachverband der Natur- und Umweltschutzverbände in Baden-Württemberg mit 36 Mitgliedsverbänden, in denen über 540.000 Einzelmitglieder organisiert sind. Der LNV vertritt nach § 51 NatSchG BW als Dachverband die Natur- und Umweltschutzverbände des Landes und ist anerkannte Naturschutz- und Umweltvereinigung nach § 3 Umweltrechtsbehelfsgesetz. Der LNV-Infobrief berichtet monatlich über Aktuelles aus dem LNV und dem Natur- und Umweltschutz mit Schwerpunkt Baden-Württemberg. Kostenloses Abo durch online-Anmeldung über die LNV-Startseite: www.LNV-bw.de (linke Spalte) oder unter info@lnv-bw.de.

Nach den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nicht betreten werden. Nutzzeit ist der Zeitraum zwischen Saat und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, also der Zeitraum zwischen Anfang März und Ende Oktober. Dieses Betretungsverbot gilt auch für Hunde. Grundsätzlich ist geregelt: Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm abgelegte Abfälle oder die Hinterlassenschaften seines Hundes aufzunehmen und zu entfernen. Die Behörden können bei Zuwiderhandlung eine Geldbuße von bis zu 15.000 Euro aussprechen.

Im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) ist für Hundehalter folgendes geregelt: Ordnungswidrig handelt, wer Tiere, für die er verantwortlich ist, außerhalb eingezäunter Grundstücke ohne genügend Aufsicht oder Sicherung lässt, wenn dadurch die Nutzung eines fremden landwirtschaftlichen Grundstücks gefährdet wird. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Informationsbroschüre „Für ein gutes Miteinander“: Der Landesbauernverband hat den Flyer „Für ein gutes Miteinander – Rücksichtvolles Verhalten in Feld, Wald und Flur“ veröffentlicht. Darin erklärt der Berufsstand Regeln auf Feld, Wald- und Wiesenwegen. Dieser kann digital auf www.lbv-bw.de/Service/Publikationen heruntergeladen werden oder über den LBV kostenlos
bestellt werden.

Merkblatt für Hundehalter: Der Landesbauernverband hat in einer fünften Auflage einen Informationsflyer für Hundehalter produziert. Dieser kann digital auf www.lbv-bw.de/Service/Publikationen heruntergeladen werden oder über den LBV kostenlos bestellt werden.

Knigge für Feld und Flur: Die Organisation Information.Medien.Agrar (i.m.a.) hat vergangenes Jahr die Publikation „Knigge für Feld und Flur“ veröffentlicht. Diese kann kostenlos auf www.ima-agrar.de heruntergeladen oder bestellt werden.

Aktuelle Fotos zur Broschüre unter http://www.lbv-bw.de/Presse/Pressefotos/Aktionen

 



Autor: Landesnaturschutzverband / LBV



 

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