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Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen

Neuer Schätzrahmen liegt vor


Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg bietet mit dem Schätzrahmen seit vielen Jahren ein anerkanntes Nachschlagewerk für die Ermittlung von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen. Nun liegt 12. Auflage des Schätzrahmens vor. Der Schätzrahmen hilft Schätzern, anhand von Richtwerten, die durchschnittlichen Verhältnissen entsprechen, die Höhe des Schadens zu ermitteln. Zudem soll sich jeder von einem Schadenl Betroffene ausführlich informieren können.



Der umfangreiche Textteil beinhaltet die wichtigsten Kriterien zum Feststellen und Ausgleichen von Schäden. In der Neuauflage wurden insbesondere die Änderungen, die sich aus dem zum 1. April 2015 in Kraft getretenen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) sowie aus der EU-Agrarreform 2015 ergeben, berücksichtigt.

Die Richtsätze sind mit dem Landesjagdverband Baden-Württemberg abgestimmt. Das Ertragsniveau wurde anhand der Daten der amtlichen Statistik angepasst. Den Richtwerten, die in den Tabellen abgelesen werden können, liegen die gefestigten Nacherntepreise aus dem Jahr 2014 zugrunde. Bei einigen Kulturen, wie zum Beispiel Kartoffeln, werden zudem unterschiedliche Vermarktungszeitpunkte sowie die Art der Vermarktung berücksichtigt.

Das Preisniveau bei den Kulturen des ökologischen Landbaus wurde mit Unterstützung von Bioland Baden-Württemberg sowie des Beratungsdienstes ökologischer Landbau Ulm zusammengestellt. Das Vorgehen und die Berechnung der Schäden im Grünland erfolgte in enger Anlehnung an die Veröffentlichungen des Landwirtschaftlichen Zentrums für Rinderhaltung, Grünlandwirtschaft, Milch-wirtschaft, Wild und Fischerei Baden-Württemberg (LAZBW), Fachbereich Grünlandwirtschaft und Futterbau.

Der Schätzrahmen enthält zudem einen „Wildschaden-Aufnahmebogen“, der sowohl für Acker- als auch für Grünland vorliegt. Dieser soll zur Erleichterung der Schadensaufnahme und -feststellung beitragen.

Der Schätzrahmen kann zum Preis von 15 Euro (Mitglieder) bzw. 20 Euro (Nicht-Mitglieder) bei den Geschäftsstellen der Kreisbauernverbände, beim LBV (Frau Buchholz, Tel: 0711/2140-125, E-Mail: buchholz@lbv-bw.de) oder online unter lbv@lbv-bw.de bestellt werden.



Autor: Anette Herbster, LBV



 

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