Rinderhaltung
Mit der Checkliste durch den Stall
Mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes 2013 ist die Eigenkontrolle von Rindern und Schweinen zum ersten Mal verpflichtend eingeführt worden. Seit Februar 2014 müssen Nutztierhalter nun mit sogenannten tierbasierten Merkmalen überprüfen, ob ihre Tierhaltung ausreichend tier- und verhaltensgerecht ist und den tierschutzrechtlichen Grundsätzen aus dem zu Grunde liegenden Tierschutzgesetz genügt. Das Stuttgarter Agrarministerium hat hierfür eine Handlungsempfehlung für die Eigenkontrollen bei Milchrindern auf den Weg gebracht.
Entwickelt wurden die tierbasierten Indikatoren unter Federführung der Stabsstelle für Tierschutz im Land. Mit den Vorschlägen für Milchrinder soll den Tierhaltern eine Hilfestellung an die Hand gegeben werden, mit der die Eigenkontrollen ohne großen Mehraufwand und zum Wohl der Tiere durchgeführt werden können, erläutert Dr. Cornelie Jäger, Landestierschutz-beauftragte, bei der Vorstellung des Projektes vor kurzem in Stuttgart.
„Die tierbasierten Indikatoren zeigen schnell und ohne großen Aufwand an, wenn in der Tierhaltung etwas dem Tierwohl zuwiderläuft. Sie sind geeignet, der Gefahr von Betriebsblindheit zu begegnen. Wir machen konkrete Vorschläge, welche Indikatoren wie sinnvoll eingesetzt werden können – von Gesundheitsindikatoren bis zu Verhaltensmustern.
Die vorgeschriebenen Eigenkontrollen bieten Potenzial für mehr Tierwohl“, betont Jäger. Von dem Vorschlag erhofft sich die Tierschutzbeauftragte auch eine Diskussion darüber, wie sich das Wohlbefinden der Tiere besser erfassen lässt. „Bisher gibt es nur wenige praxistaugliche Anleitungen, welche Indikatoren man nutzen und wie man sie bewerten soll“, sagte Jäger. Diese Lücke soll mit dem aktuellen Vorschlag geschlossen werden. Gefragt seien aussagekräftige und leicht zu erhebende Indikatoren, damit sich die Eigenkontrolle auf den Betrieben etabliert.
Autor: MLR, pa