Direktzahlungen im Netz
Empfänger von GAP-Zahlungen wieder online
Die Veröffentlichung nach den neuen Bestimmungen erfolgt über eine gemeinsame Transparenzplattform des Bundes und der Länder, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) betrieben wird: www.agrar-fischerei-zahlungen.de
Die wichtigsten Unterschiede gegenüber der bisherigen Regelung für die Veröffentlichung der Empfänger von EU-Agrarzahlungen sind
- die Wiedereinbeziehung der Zahlungen an natürliche Personen, deren Veröffentlichung nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im November 2010 eingestellt worden war;
- eine stärkere Differenzierung der einzelnen Fördermaßnahmen;
- eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung;
- die Einführung einer Schwelle für Kleinempfänger, bei denen die Veröffentlichung ohne Nennung des Namens erfolgt (1250 Euro).
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die erste Veröffentlichung nach den neuen Bestimmungen bis spätestens 31. Mai 2015 vorzunehmen (auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013).
Für Fragen zur Veröffentlichung ist bei der BLE eine telefonische Hotline eingerichtet: Tel: 0228/6845-3837, Servicezeiten von Montag bis Donnerstag von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr sowie Freitag von 9:00 - 14:00 Uhr. Für schriftliche Anfragen steht die E-Mail-Adresse zedea@ble.de zur Verfügung.
Nach Einschätzung des DBV verstoße die Veröffentlichung und die zugrundeliegenden EU-Vorgaben gegen Persönlichkeitsrechte, sind Anreiz für die missbräuchliche Verwendung der Daten und widersprechen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Autor: BMEL/ rue/ DBV