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Düngeverordnung

Emissionsarme Gülleausbringung durch Breitverteiler möglich


Der Landesbauernverband begrüßt die Entscheidung des Landes, die emissionsarme Gülleausbringung unter bestimmten Bedingungen durch die Breitverteilertechnik weiter zu ermöglichen.



Rinderhalter in Baden-Württemberg können aufatmen: Die Ausbringung von Rindergülle mit Breitverteilertechnik wird bis zu einem Trockensubstanz-Gehalt von 4,6 Prozent analog zur streifenförmigen Ausbringtechnik als emissionsminderndes Verfahren anerkannt. Dies gilt für Acker- und Grünlandflächen gleichermaßen. Das bestätigte das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) heute nochmals auf Nachfrage des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV). Roswitha Geyer-Fäßler, LBV-Vizepräsidentin, freut sich sehr, dass sich der jahrelange und engagierte Einsatz des Bauernverbandes gelohnt hat: „Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Breitverteilertechnik auf Baden-Württembergs Flächen weiterhin zum Einsatz kommen. Das ist eine echte Entlastung für unsere heimische Landwirtschaft!“

Neueste Forschungsergebnisse machen Ausnahme möglich

Seit dem Jahr 2020 war die Breitverteilung von Gülle auf Ackerland verboten, ab dem 1. Februar 2025 hätte auch das Grünland unter diese Regelung fallen sollen. Aufgrund neuester Forschungsergebnisse gibt es nun eine Ausnahme zur emissionsarmen Breitverteilung von Rindergülle. Diese bestätigen, dass bis zu einem Trockensubstanz-Gehalt von 4,6 Prozent die Ausbringung von Rindergülle mit Breitverteilertechnik emissionsarm und damit zulässig ist. Auch auf Ackerland wird die Breitverteilertechnik wieder möglich sein.

„Nun hat man Klarheit geschaffen und eine gute Lösung für die landwirtschaftlichen Betriebe gefunden,“ unterstreicht Roswitha Geyer-Fäßler. „Und gleichzeitig wird ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet,“ so die Vizepräsidentin weiter. „Hinzu kommt, dass wir mit der Breitverteilertechnik eine bewährte Art der Gülleausbringung im Futterbau sichern,“ hebt Hanns Roggenkamp, stellvertretender Vorsitzender des Bauernverbandes Ulm-Ehingen, hervor. Die gute fachliche Praxis müsse wieder mehr an Bedeutung gewinnen, appelliert der Milchviehhalter, der sich in Arbeitsgruppen als Praktiker in die Diskussion eingebracht und für die Ausnahmeregelung stark gemacht hat.

„Wir begrüßen, die Entscheidung von Minister Hauk die neuen Forschungsergebnisse zu berücksichtigen. Er hat damit im Sinne der landwirtschaftlichen Familienbetriebe entschieden,“ betont LBV-Vizepräsidentin Geyer-Fäßler. Nun sei es wichtig, die Forschung diesbezüglich weiterhin zu intensivieren, vor allem im Hinblick auf die Ausbringung von Gärresten und verdünnter Schweinegülle. Ein Dank gelte auch dem Bayerischen Bauernverband und dem Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband. Gemeinsam habe die „berufsständische Südschiene“ viel erreicht, so Geyer-Fäßler abschließend.

Hintergrund: Die Grundlagen für diese Entscheidung des MLR sind die Ergebnisse des Forschungsprojekts "Alternative Ammoniak-Minderungsoptionen bei Gülleausbringung – AlterMin" der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).

Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. (LBV) vertritt rund 30.000 Landwirte aus Baden-Württemberg. 20 selbstständige Kreisbauernverbände nehmen auf regionaler Ebene die Interessen des bäuerlichen Berufsstandes wahr. Insgesamt ist jeder zehnte Arbeitnehmer in Baden-Württemberg direkt oder indirekt von der Landwirtschaft abhängig.



Autor: akb



 

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