Erfolg für den Berufsstand
Stoffstrombilanz ist Geschichte
Der Bauernverband hat sich jahrelang für eine Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung eingesetzt – mit Erfolg! Hier erfahren Sie mehr zu Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung.
Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist aufgehoben. Die entsprechende Aufhebungsverordnung wurde am 7. Juli 2025 im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und tritt damit am 8. Juli 2025 in Kraft, wie das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) in einer Pressemitteilung veröffentlichte. Damit entfallen in Zukunft alle bisherigen Aufzeichnungspflichten. Die Verordnung war 2018 eingeführt worden. Landwirtinnen und Landwirte mussten nachweisen, in welchem Umfang Nährstoffe wie Stickstoff und Phosphor in einen Betrieb hineingehen und ihn wieder verlassen. In der Praxis hatte sie sich als bürokratisch und nicht zielführend erwiesen.
Bundesminister Alois Rainer erklärte: „Die Stoffstrombilanzverordnung ist Geschichte. Mit dem Aus der Verordnung setzen wir ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um – und gehen einen weiteren Schritt zur Entbürokratisierung im landwirtschaftlichen Bereich. Den jährlichen Bürokratieaufwand auf den Höfen senken wir dadurch um rund 18 Millionen Euro. Wir ersetzen dabei nicht Umweltschutz durch Bürokratieabbau, sondern verfolgen beides.“
Die Abschaffung der Verordnung hat keine negativen Folgen für die Qualität des Grundwassers. Die fachlichen Anforderungen an die Düngung bleiben unverändert bestehen: Die Düngeverordnung regelt weiterhin, wann, wie viel und unter welchen Bedingungen Nährstoffe auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht werden dürfen. Das BMLEH arbeitet zudem an einem Monitoring zur Prüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung. Damit wird nicht nur die Qualität des Grundwassers gesichert. Es wird auch eine Voraussetzung für Abstimmungen mit der Europäischen Kommission darüber geschaffen, wie sich bei den Auflagen zur Düngung in belasteten Gebieten das Verursacherprinzip weiter stärken lässt. Zudem wird das BMLEH ein Verfahren zur Änderung des Düngegesetzes schnellstmöglich einleiten. Ziel sei ein modernes, praxistaugliches und verlässliches Düngerecht, das Landwirtinnen und Landwirten Planungssicherheit gibt, den Schutz von Böden und Gewässern gewährleistet und eine effiziente und umweltgerechte Düngung ermöglicht, so das BMLEH weiter in seiner Mitteilung.
Der Bauernverband hat sich über Jahre gegen die Stoffstrombilanz eingesetzt – mit Erfolg! Der Bauernverband hat das Aus der Stoffstrombilanz hat gegenüber der Presse als wichtigen Schritt im Sinne des Bürokratieabbaus begrüßt, gleichzeitig aber auch gefordert, dass dies ersatzlos sein muss. Zudem wurde im Sinne der Verursachergerechtigkeit eingefordert, dass jetzt noch in der Düngeverordnung Vereinfachungen für wasserschonend wirtschaftende Betriebe in Roten Gebieten geschaffen werden müssen.
Insgesamt sieht der Bauernverband erheblichen Korrekturbedarf am Entwurf des Düngegesetzes: „Für die deutsche Landwirtschaft ist entscheidend, dass ein praxistaugliches Gesetz auf den Weg gebracht und auf nationale Alleingänge verzichtet wird“, so Bauernverbandspräsident Joachim Rukwied in einem Pressestatement.
(Quellen: BMLEH, DBV)
Autor: BMLEH, DBV, akb
Quelle: BMLEH, DBV