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Tierhaltung

Biosicherheit – worauf sollte ich achten?


In Ungarn und der Slowakei wütet die Maul- und Klauenseuche und auch in Deutschland bleibt die Afrikanische Schweinepest und die Vogelgrippe weiterhin präsent. Um Seuchenausbrüchen in Nutztierbeständen bestmöglich vorzubeugen, gilt es daher, eine konsequente Biosicherheit im eigenen Betrieb einzuhalten. Wir haben für Sie nützliche Tipps und Informationen zusammengestellt.



Die Ferien stehen bevor und auch Saisonarbeitskräfte werden in den nächsten Wochen wieder vermehrt auf heimischen Betrieben zum Einsatz kommen. Daher gibt es einige Punkte, die hier beachtet werden sollten:

  • Fleisch- und Milchprodukte haben nichts im Reisegepäck zu suchen. Bringen Sie keine Lebensmittel (insb. Wurst) mit nach Deutschland und bitten Sie auch Ihre Angestellten, sich daran zu halten.
  • Vermeiden Sie Kontakt zu fremden Tieren und füttern diese auch nicht.
  • Essensreste immer in dafür vorgesehenen Mülleimern entsorgen.
  • Kleidung und Schuhe reinigen und desinfizieren, bevor sie im Betrieb getragen werden.

Als Unterstützung hat der Deutsche Bauernverband einen Infoflyer in 8 Sprachen herausgegeben, der gerne weiterverteilt werden darf:

DBV-Flyer in vers. Sprachen zur Eindämmung von Tierseuchen

Ergänzend dazu hat das MLR mehrere Flyer und Broschüren erstellt:

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/afrikanische-schweinepest/informationsmaterial

Potentielle Gefahren erkennen

Aber auch von externen Personen, die auf die heimischen Höfe kommen, geht eine potentielle Gefahr der Erregereinschleppung aus. Hinterfragen Sie daher immer, ob diese Zutritt zum Stall erhalten und wägen die Risiken sorgsam ab. „Normale“ Besucher wie Urlaubsgäste, Gruppen von Lernort Bauernhof oder interessierte Verbraucher haben zwar in der Regel kaum Kontakt zu anderen Tierhaltungen, allerdings fehlt hier die Awareness für die Notwendigkeit der Biosicherheit und meist ist nicht nachvollziehbar, wo man z.B. mit den Schuhen schon unterwegs war. Betriebsfremde Personen und Dienstleister, die aber einen Bezug zur Landwirtschaft haben (z.B. Tierarzt, Handwerker, Besamungstechniker, Klauenschneider, …) haben dagegen häufig Kontakt zu weiteren Nutztieren und hier ist ein Betreten des Stalles in der Regel auch unumgänglich.

Unsere Empfehlungen für Besucher und sonstige Betriebsfremde:

  • Als Betriebsleiter haben Sie das Hausrecht und können die Spielregeln für einen Stallbesuch vorgeben
  • Zutritt zum Stall nur zusammen mit Betriebsangehörigen
  • Stellen Sie betriebseigene Schutzkleidung und Schuhe zur Verfügung (Minimum sind saubere Schuhe)
  • Lebensmittel haben im Tierbereich nichts zu suchen
  • Tretschlepper und Co., die auch auf Hof und Straße genutzt werden, sollten nicht im Stall genutzt werden
  • Hände waschen vor und nach dem Tierkontakt (alternativ streicheln ganz verbieten)
  • Füttern nur unter Aufsicht oder ganz verbieten

Der LBV hat drei Plakat-Vordrucke erstellt, die Sie gerne im eigenen Betrieb ausdrucken und aufhängen können:

LBV-Plakat Biosicherheitsmaßnahmen Version: MKS/Kuhmotiv

LBV-Plakat Biosicherheitsmaßnahmen Version: MKS/Schweinemotiv

LBV-Plakat Biosicherheitsmaßnahmen Version: ASP/Schweinemotiv

Weiterführende Links

Neben den Regelungen für Personen sollten auch weitergehende Maßnahmen geprüft und angewendet werden. Möglichkeiten zum Selbstcheck oder zur Beratung finden Sie hier:



Autor: ab
Quelle: LBV

 

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