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Bauern fordern Stopp für Gewässerrandstreifen


Die sofortige Aussetzung des Vollzugs bei der Umsetzung der Gewässerrandstreifen fordert der Landesbauernverband (LBV). Ungenaue Kartierungen dürften nicht als Entscheidungsgrundlage verwendet werden. Das erklärt der LBV am 26. Februar 2014 in seiner auf der Vorstandstagung in Bad Waldsee beschlossenen Resolution zum neuen Wassergesetz Baden-Württemberg.

Der Vorstand des Landesbauernverbandes hat im Rahmen seiner Frühjahrsklausur intensiv über die Auswirkungen des Wassergesetzes für Baden-Württemberg diskutiert. Insbesondere die Bewirtschaftungseinschränkungen für Gewässerrandstreifen bewertet der Landesbauernverband als enteignungsgleichen Eingriff.

Seit dem 1. Januar 2014 ist in einem Bereich von fünf Metern zu Gewässern der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln verboten. Der Landesbauernverband fordert Auskunft darüber, wie stark und vor allem in welchen Bereichen die landwirtschaftlichen Betriebe unmittelbar betroffen sind. Nach Angaben des Umweltministeriums gilt dieses Verbot auf 1600 Hektar landwirtschaftlicher Fläche.

Viele Bauern weisen auf Unklarheiten in zahlreichen Fällen hin. Das Land ist jedoch nicht in der Lage, die Landwirte zeitnah zu informieren, welche konkreten Gewässerabschnitte betroffen sind. Dies führt zu großer Verunsicherung vor Ort.

Schon heute ist der Gewässerschutz bei Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln durch umfangreiche Anwendungsvorschriften gewährleistet. In dieser Situation fordert der Landesbauernverband die sofortige Aussetzung des Vollzugs, um zunächst die konkrete Betroffenheit eindeutig zu klären. Ungenaue Kartierungen dürften nicht ungeprüft als Entscheidungsgrundlage der Behörden verwendet werden.





 

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